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Hämocult-Proben verschicken per Post? #4087 07.07.2006 10:08
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Bert B. Offline OP
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Tach zusammen,

ich hab jetzt mal eine eher berufliche Frage, die an mich gerichtet wurde.

Es geht darum, dass ein Labor seinen Patienten Hämocult-Teststreifen (zur Bestimmung von occultem = verstecktem Blut in Stuhlproben) mitgibt.

Das Labor möchte nun wissen, wie die Patienten diese Proben zurücksenden können.

Ein vorgefertigter Briefumschlag mit einer Kennzeichnung UN 3373 zB existiert dafür nicht.

"Dürfen die Patienten die Proben einfach in Briefumschläge packen?", war die Frage. Leider sehen einige Patienten auch in den 55ct Portokosten ein Problem.

wie ist das üblicherweise, wenn Privatpersonen solches Untersuchungsmaterial versenden sollen auf Wunsch des Labors? kennt da jemand übliche Vorgehensweisen?

bin für Anregungen und Hinweise dankbar <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />


gruessend Bert B.
Re: Hämocult-Proben verschicken per Post? [Re: Bert B.] #4088 07.07.2006 10:22
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Claudi Offline
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IMHO ja, dazu schau dir mal am besten die "Arbeitshilfe beim Versand von Gefahrgütern der Klasse 6.2" an, die ich angehängt habe.



Quelle des Anhangs: www.gefahrguttage.de

Direkter Link



allerdings stimmen die Fundstellenangaben darin wohl nicht (mehr?). Speziell zu den Stuhlproben:



ADR: 2.2.62.1.5, 2.2.62.1.6, 2.2.62.1.7



IATA: 3.6.2.2.3.5

"Getrocknete Blutspuren, die durch Auftragen eines Bluttropfens auf ein Absorptionsmaterial gewonnen wurden, oder Tests auf okkultes Blut im Stuhl [...] unterliegen nicht diesen Vorschriften."



also reicht IMHO ein normaler Briefumschlag - am besten zum Schutz der Probenröhrchen - gepolstert (z. B. Luftpolsterumschlag oder Polstermaterial beifügen). Aber 55 Cent dürften da als Porto nicht reichen, da es doch sicher mindestens ein B4-Umschlag (also ca. "A5-Größe" wenn man von einem Blatt Papier ausgeht) sein müsste, welcher i. d. R. (wenn nicht zu dick/ schwer) für 1,44 € versandt wird. Man könnte den Kunden selbstverständlich bereits frankierte und adressierte Rückumschläge mitgeben.

Anhänge
4185-ah_klasse_62.pdf (0 Bytes, 1652 Downloads)
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 07.07.2006 10:40.
Re: Hämocult-Proben verschicken per Post? [Re: Claudi] #4089 07.07.2006 10:51
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Bert B. Offline OP
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hab grad mit nem Kollegen telefoniert, der sieht das auch so <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

danke dir <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />


gruessend Bert B.
Re: Hämocult-Proben verschicken per Post? [Re: Claudi] #4090 07.07.2006 11:47
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G. Homann Offline
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Hallo zusammen,

leider ist beim Postversand die Lage nicht so glasklar wie im ADR (2007) bzw. IATA -DGR (2006) dargestellt!
Beim Postversand gelten nämlich immer noch die Regelungen zum Versand ansteckungsgefährlicher Stoffe -Brief national- vom 01.04.2005. Die Änderung im ADR/IATA, wonach die angesprochenen getrockneten Blutspuren ... usw. nicht den weiteren Vorschriften unterliegen, hat hier leider noch keinen Einzug gehalten. Auch über die sogenannten "Patientenproben" findet man hier noch keine Aussage. Vielmehr gilt beim Postversand immer noch die (völlig realitätsfremde) Vorschrift, dass die Probe (UN 3373) max. Erreger der Risikogruppe 2 enthalten darf. Als Außenverpackung ist hier auch die starre Version mit Bauartprüfung vorgesehen. Grund hierfür ist haftungsrechtliche Absicherung der Post, da nahezu alle Postsendungen (auch nationaler Versand) per Nachtluftpostnetz der Lufthansa Cargo durchgeführt werden. Bei Lufthansa und Post gibt es dann das Schreckgespenst des US-Anwalts, der wegen einer HIV-Infektion der Lufthansa bzw. Post eine Millionenklage anhängt.

Hier der Link für o.a. Regelungen Brief national zum download:
Deutsche Post

Meines Wissens wird bei dem unter Rubrik Veranstaltungen eingestellten "Symposium infektiöse Materialien" in Wernigerode auch dieses Jahr wieder Herr Bahlke (oberster Gefahrgutmensch und natürlich Jurist) von der Deutschen Post zu diesem Thema vortragen.

Gruß aus München
Günther Homann

Re: Hämocult-Proben verschicken per Post? [Re: G. Homann] #4091 07.07.2006 12:07
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Claudi Offline
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da haben sie natürlich recht, die postvorschriften hatte ich nicht bedacht. aber: da man doch eigentlich davon ausgehen kann, dass in den stuhlproben keine oder nur eine geringe konzentration von krankheitserregern enthalten ist, könnte man diese als "Medizinisches und biologisches Untersuchungsgut ohne Krankheitserreger" transportieren und danach wäre ein Briefumschlag (Groß- oder Maxibrief) - gekennzeichnet nach Vorschriften der Post Kap. 4.2 (möglich: Versandhülle aus reißfestem Papier oder Kunststofffolie - was imo bei Luftpolsterumschlägen gegeben sein müsste) möglich. Versehen mit dem violetten Symbol mit äskulapstab.

das wäre die außenverpackung.



Primärgefäß mit Stuhlprobe in ein kleines, dichtes Plastebecherchen oder eine dicht verschließbare Plastiktüte(Sekundärverpackung) (dazwischen Aufsaugmaterial, z. B. in Form von Zellstoff). Dieses dann in den Luftpolsterumschlag.



So sollte es doch den Vorschriften entsprechen. Ist nur strittig, ob diese Stuhlproben nun als UN 3373 oder als Nicht-gefahrgut transportiert werden dürfen.


Re: Hämocult-Proben verschicken per Post? [Re: Claudi] #4092 07.07.2006 12:48
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G. Homann Offline
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Tja, das ist die Gretchenfrage. Krankheitserreger vorhanden oder nicht?? Hierzu gibt es auch eine Stellungnahme des RKI (allerdings noch Stand ADR 2003), wonach alle humanen Proben als potenziell infektiös einzustufen und damit Klasse 6.2, UN 3373 zuzuordnen sind. Der die Probe entnehmende Arzt könne in der Praxis nicht ausschließen, dass der gesund erscheinende Patient nicht doch beispielsweise HIV oder Hepatitis hat. Die Stellungnahme habe ich irgendwann hier im Forum schon einmal als Anhang beigefügt. Mal sehen, wie sich das RKI Anfang September beim Symposium dazu äußert. Da die angesprochenen Änderungen (Patientenproben) aber im ADR 2007 Einzug halten, denke ich, dass es künftig Erleichterungen geben wird.
Wie dies allerdings beim Postversand umgesetzt wird, da schau´mer mal.

Gruß
Günther Homann

Re: Hämocult-Proben verschicken per Post? [Re: G. Homann] #4093 07.07.2006 17:08
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H.P. Kiefler Offline
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Hallo zusammen,

meines Wissens (manchmal gering <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />) nach, hat das RKI im Symposisum 2004 die Meinung vertreten, dass alle Human- und Tierproben (außer bei Verdacht auf Infektion nach KAT A) als potenziell infektiös einzustufen und damit Klasse 6.2, UN 3373 zuzuordnen sind. Diese Stellungnahme ist aber nicht rechtsverbindlich, nach Aussage des damaligen Referenten Dr. Thurm oder Prof. Tschäpe. Er sagte extra, dass es, wenn es nach ihm ginge, alles Untersuchungsmaterial so behandelt und klassifiziert werden müsste. Dies führe aber auch zu einer Kostenexplosion im Gesundheitswesen, wie die restlichen Teilnehmer bemerkten.

Meine Meinung zu diesem Thema: Es ist menschliches Untersuchungsmaterial ohne den Verdacht auf irgend eine Krankheit (ADR Kap.2.2.62.1.7 und siehe RSE Absatz zu Kap.2.2.62.1.7 2-11). Bei diesem Test soll ja nur Blut nachgewiesen oder ausgeschlossen werden und keine Krankheitserreger. Siehe Thema Blutspenden (Transport der Blutprobe zur Untersuchung zum Ausschluss von Krankheiten im Probenröhrchen). Diese Spenden (gefüllte Blutbeutel) fallen unter den Schutz der Transplantation (ADR Kap. 2.2.62.1.6). Die zu diesem Zweck entnommene Menge Blut zur Laboruntersuchung aber nicht. Geht man davon aus, das die Probe zum Zweck eines Ausschlusses einer Erkranung oder Infektion in ein Labor geschickt wird, fällt es nicht einmal in die Risikogruppe 1, weil der Versender davon ausgeht das die versendete Probe keinerlei Krankheitserreger enthällt. Diese Laboruntersuchung dient zum Ausschluss einer Übertragung von irgendeinem Erreger sowie eine Bestimmung der Blutgruppe und dessen Verträglichkeit für den Empfänger. Ansonsten müsste man ja nicht nach UN 3373 sondern nach UN 2814 klassifizieren, Verpacken und Dokumentieren(wenn ich annehmen soll das ein Erreger vorhanden, warum dann Kat B, könnte ja auch Kat A Ebola-Virus beinhalten). Also lassen wir auch beim Hämocult-Proben verschicken die Kirche im Dorf.



Regelungen für die Beförderung von ansteckungsgefährlichen Stoffen BRIEF NATIONAL (gültig ab 01.04.2005)

4.2 Transportverpackung für medizinisches und biologisches Untersuchungsgut ohne Krankheitserreger (Tabelle, Zeile 2)

Als Transportverpackung ist eine zusammengesetzte Verpackung zu verwenden, die in ihrem Aufbau den Anforderungen der Verpackungsvorschrift P 650 (ADR)entspricht.

Als Außenverpackung ist zugelassen

- eine kistenförmige Verpackung aus Pappe oder

- eine Versandhülle aus reißfestem Papier oder Kunststofffolie,

die den Inhalt vor äußeren Einflüssen schützen soll und den üblichen Transportbelastungen standhalten muss. Der Versand erfolgt als Groß- oder Maxibrief. Jedes Versandstück muss auf der Verpackung mit einem violetten grafischen Symbol deutlich sichtbar, möglichst auf der Aufschriftseite, gekennzeichnet werden, das den weißen Äskulapstab enthält. Kennzeichnung des Umschlages: Menschliches Untersuchungsgut.



Mein Vorschlag: Die Labore, Arztpraxen und Med. Einrichtungen sollten ihren Patienten oder Kunden die fertigen Verpackungen, mit vorgeschriebener Kennzeichnung, beschriftet mit Empfänger und ausreichend frankiert mitgeben.

So sind Absender und Empfänger:

-erstens auf der sicheren Seite, da sie die Verpackung bestimmen,

-zweitens als Patienten- oder Kundenservice verbuchen,

-drittens hat der Empfänger immer die gleiche Verpackung die er und die Mitarbeiter auch haben möchten.

Nichts für ungut aber es wird ewig die unterschiedlichen Meinungen, zwischen denen die für den Schutz und denen die für den Versand zuständig sind, geben.

So ich habe fertig. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Meinen Roman <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


HPK
Nichts bleibt wie es ist.
Re: Hämocult-Proben verschicken per Post? [Re: Bert B.] #4094 10.07.2006 07:08
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Bert B. Offline OP
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ui, da habe ich ja eine nette Diskussion losgetreten <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />



die von mir angesprochenen Hämokult-Probebriefchen sind nicht in Röhrchen zu packen, wie Claudi es vorschlug. der Grund liegt ganz einfach darin, dass die Probe in Minimalmenge auf ein Fensterchen, ca 1*1cm, in einem Pappebriefchen aufgetragen werden muss. Insgesamt gibt es auf dem Briefchen 3 solche Fensterlein.



Also ist die Menge, die unter normalen Umständen dort aufgetragen wird, insgesamt nicht mehr als eine Messerspitze.



Diese Pappebriefchen sind an sich schon recht stabil, sie sollten daher während des Transportes nicht kaputt gehen.



Ich habe unserem Labor vorgeschlagen, diese Briefchen den Patienten inklusive eines kleinen Tütchens und eines Rückumschlages in die Hand zu drücken. Wie mir allerdings scheint, ist das nicht das Optimum.



Daher werde ich meine Empfehlung an das Labor erweitern und ihnen den Einsatz eines festen Briefumschlages vorschlagen.



Das Problem, ob das "Transportgut" nun als UN 3373 oder nicht trasnportiert werden muss, kann letztendlich wohl nicht ausreichend geklärt werden. Ich werde diesen Vorgang daher unserem Gefahrgutbeauftragten auf den Tisch legen.



PS Hier senden die Patienten das Untersuchungsbriefchen, NICHT die Klinik!!

Zuletzt bearbeitet von Bert B.; 10.07.2006 07:12.

gruessend Bert B.
Re: Hämocult-Proben verschicken per Post? [Re: Bert B.] #4095 10.07.2006 07:50
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G. Homann Offline
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Hallo Bert,

wie HPK in seinem letzten Satz so schön sagt, wird es hier immer unterschiedliche Auffasungen zur Klassifizierung geben. Hier kollidieren einfach unterschiedliche Interessen (Wirtschaftlichkeit - Sicherheit).
Letztendlich wird ja erst ein Bauernopfer gesucht, wenn etwas passiert ist. In dessen Haut möchte ich dann allerdings nicht stecken.
Ich denke, dass die Tendenz für die angesprochenen Proben eher in Richtung Freistellung von den Gefahrgutvorschriften geht. Gem. IATA-DGR 3.6.2.2.3.5 sind Tests auf okkultes Blut im Stuhl ja jetzt schon freigestellt. Im ADR 2007 wird das auch so sein, die Textpassage findet sich dann in
2.2.62.1.5.5:
"..., oder Vorsorgeuntersuchungen (screening- Test) für im Stuhl enthaltenes Blut ... unterliegen nicht den Vorschriften ...".

Mal sehen, ob sich die Post diesem Trend anschließt!?

Gruß aus München
Günther Homann

Re: Hämocult-Proben verschicken per Post? [Re: Claudi] #4096 23.08.2006 15:59
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Kontenak Offline
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Hallo Claudi,

die Arbeitshilfen zu den Klassen 6.2 und 7 unter www.Gefahrguttage.de wurde von Hr. Siegel aktualisiert.

Liebe Grüße aus Berlin,

Bernd Kontenak.


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