Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Fehler bei UN 2030 im ADR? #40966 09.06.2026 11:16
Registriert: Apr 2025
Beiträge: 49
11010100112 Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
Registriert: Apr 2025
Beiträge: 49
Hallo in die Runde,

je nach (beispielsweise der) Konzentration können gleiche UN Nummern eine unterschiedliche Intensität der Gefahr besitzen und somit auch eine unterschiedliche Einstufung, Beispiel Salpetersäure:

UN 1796 mit maximal 60 % HNO3: VG II
UN 1796 mit mehr als 60 % HNO3: VG I (+ Sicherungsplan)

Nun schaue ich bei Hydrazin und sehe dort ebenfalls 3 Eintragungen, ebenfalls gestaffelt mit logischen Einstufungen (VG III, VG II, VG I + Sicherungsplan).

Allerdings steht bei allen: UN 2030 Hydrazin mit > 37 % in Wasser. Sollte hier nicht bspw. folgendes zu finden sein:

- Hydrazin <5 % = VG III
- Hydrazin < 20 % = VG II
- Hydrazin > 37 % = VG I + Sicherungsplan
oder vergleichbares?

Möglicherweise habe ich dann eher hier einen Fehler, denn das hätte ja schon mal jemand anderem auffallen müssen. Aber so wie bei Salpetersäure kenne ich es eigentlich von allen sonstigen Beispielen.

Viele Grüße!

Re: Fehler bei UN 2030 im ADR? [Re: 11010100112] #40969 09.06.2026 11:42
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,408
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,408
Hallo, die Differenzierung nach Ätzwirkung hier wirkt sich auf die Einträge in den anderen Spalten aus (zB Verpackung, Tanks, Tunnelcode). Die Konzentration unter 37 % steht unter UNNR 3293, siehe außerdem 2029 und 3484.
Steht so schon seit Jahrzehnten drin (teilweise vor Strukturreform), auch in anderen Ausgaben, und ist m.E. kein Fehler.
Gruß
M.A.T.
.

Re: Fehler bei UN 2030 im ADR? [Re: M.A.T.] #40971 09.06.2026 12:49
Registriert: Apr 2025
Beiträge: 49
11010100112 Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
Registriert: Apr 2025
Beiträge: 49
Hallo,

bloß wo sehe ich hier die Unterscheidung in der Ätzwirkung? Für alle 3 Spalten wird lediglich als Spezifikation > 37 % Masse in wässriger Lösung angegeben. Bei Salpetersäure gibt es die Konzentrationsbereiche, in denen ich dann genau weiß, welche (bspw.) VG für welche Konzentration gilt. Wie entscheide ich dann hier, wenn die Beschreibung für alle 3 exakt gleich ist? UN 2030 hat SV 530, aber dort steht nichts hierzu drin. VG!

Re: Fehler bei UN 2030 im ADR? [Re: 11010100112] #40972 09.06.2026 13:18
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,408
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 3,408
Hallo
Die erkenne ich bspw. an der VG, der Tankcodierung oder der Kemler. Ist halt so eingestuft - als Nichtchemiker vermute ich, daß es oberhalb dieser Grenze sehr wohl Differenzierungen in der Ätzwirkung und den Erfahrungen gibt (s.a. 2.2.8.1.4.3). Denn sonst wäre eine unterschiedliche VG weder argumentierbar noch industrieüblich. Falls Sie selbst einstufen müssen Sie eben die Daten nach 2.2.8.1 haben / erproben und auswerten, die einfache Zuordnung nach Konz. greift oberhalb 37 % hier nicht.
Ich sehe es eher als eine Abgrenzung nach unten - die andere UNNR liegt ja in VG III mit Kemler 60(!) - bzw nach Nebengefahr (entzündbar). Für die 3293 wird also die Giftwirkung als alleinige Gefährdung angesehen und die Ätzwirkung bleibt außen vor.
Gruß
M.A.T.

Re: Fehler bei UN 2030 im ADR? [Re: M.A.T.] #40973 09.06.2026 13:48
Registriert: Apr 2025
Beiträge: 49
11010100112 Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
Registriert: Apr 2025
Beiträge: 49
Vielen Dank für die Info, ja ich frage tatsächlich wegen dem Selbsteinstufen.

Das wird bei uns vermutlich nie der Fall sein, da wir nur andere Chemikalien haben. Aber ich blättere manchmal einfach aus Interesse im ADR und schaue mir an, was als wie gefährlich (VG) eingestuft wurde. Da bin ich eben über Hydrazin gestoßen. Ich hatte gehofft, es gäbe meistens einfache Konzentrationsbereiche wie bei meinem Beispiel.


PS:
Einfach nur mal laut gedacht: Dieser Stoff könnte zwar in seltenen Fällen als Abfall transportiert werden, aber müsste dann ggf. durch Vorhandensein von Mischungen ggf. auch anders eingestuft werden. Das heißt also UN 2030 sollte quasi immer einfach nur Hydrazin in Wasser sein. Daher kann also hier lediglich das Verhältnis zueinander variieren und dementsprechend kann auch nur das Verhältnis einen Einfluss auf die Ätzgeschwindigkeit (gemäß Klassifikation Klasse 8) haben. Es müssten also einwandfrei Konzentrationsbereiche angegeben werden können, in denen VG I oder II oder III gilt, da es ja sonst keinen Parameter gibt, der hier Einfluss nehmen kann. Andersherum gedacht: Wenn das nicht angegeben wird, müsste ja bei jeder Abfüllung immer vor Ort ein Test gemäß Vorgaben im ADR getätigt werden. Das wird natürlich nicht gemacht, weshalb dann doch sicher nach Konzentrationsgrenzen entschieden wird, die dann ja auch immer gleich sein müssten und damit im ADR enthalten. Da wundere ich mich nur gerade, wird für mich zwar sicher sowieso nie relevant, aber wollte ich mal einfach so ausformuliert haben.

Zuletzt bearbeitet von 11010100112; 09.06.2026 14:08.

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Empfehlung Schulungsanbieter
von WasteManager - 16.06.2026 14:47
Kurztransport über Straße: Anzeige nach § 53?
von WasteManager - 16.06.2026 14:41
L-I-S überarbeitet
von Gerald - 12.06.2026 16:24
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3