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Trockeneis Adr 5.5.3.7 #41053 09.07.2026 11:54
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Nico Online OP
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Einen wunderschönen Tag,

eine Frage zur Dokumentation von Trockeneis per Straße für Versender. Gibt es die?
Die 5.5.3.7.1 spricht von einem Eintrag im Beförderungspapier (wie eine Ladeliste, CMR…) von Fahrzeugen und Containern die Trockeneis beinhalten.
Ich würde das so verstehen dass das eine Verpflichtung für den Fahrzeugführer ist. Der Versender hat dem Transporteur zu informieren das er Trockeneis übergeben wird aber muss er in einem Lieferschein, Auftragsschein oder dergleichen auch anführen „UN1845 Trockeneis als Kühlmittel“ ?
Danke für eure Einschätzung .
Lg
Nicole


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Trockeneis Adr 5.5.3.7 [Re: Nico] #41057 09.07.2026 15:56
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ralfgrahneis19 Offline
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Hallo Nico,

das ist korrekt, im Beispiel von 5.5.3.7.1 steht es ja so, => ausser das Fahrzeug / Container wurde vorher VOLLSTÄNDIG belüftet. Das kannst du ja nicht beurteilen, das ist die Aufgabe des Spedis, Fahrers, Container-Stauers, etc. Du muss, wie geschrieben, lediglich darauf hinweisen, dass du Trockeneis "übergibst".

Auf jeden Fall muss aber auch das Versandstück richtig gekennzeichnet werden, siehe 5.5.3.4.1 ADR :-)

LG vom Bodensee,
Ralf

Zuletzt bearbeitet von ralfgrahneis19; 09.07.2026 16:10.
Re: Trockeneis Adr 5.5.3.7 [Re: Nico] #41058 09.07.2026 16:33
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M.A.T. Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Nico

...Ich würde das so verstehen dass das eine Verpflichtung für den Fahrzeugführer ist....

Hallo, Nico,
nur damit kein Mißverständnis aufkommt: Die Pflicht zur Eintragung hat nicht der Fahrzeugführer sondern wer das BefP ausstellt. Es ist also keine Verpflichtung des Fahrers sondern zu seiner Information. Primär nach der deutschen GGVSEB ist der Auftraggeber des Absenders hier am Zug, im weiteren dann der Beförderer der dafür sorgen muß, daß diese Angaben enthalten sind. Der Fahrer empfängt nur.
Gruß
M.A.T.

Re: Trockeneis Adr 5.5.3.7 [Re: M.A.T.] #41059 09.07.2026 17:30
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Nico Online OP
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Vielen Dank euch beiden für die Bestätigung !


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