Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Frage zu Europaletten. #4105 10.07.2006 21:22
Registriert: Jul 2006
Beiträge: 1
Der Werner Offline OP
Neuling
OP Offline
Neuling
Registriert: Jul 2006
Beiträge: 1
Erst mal ein Hallo an alle !

Bin mit dem Thema Gefahrgut, nicht sehr vertraut....
Hätte aber mal eine frage, zur Bezettelung zu Europaletten.
Mal ganz einfach gesagt, muss ich eine Euro Palette mit Aufkleber (Bezettelung) versehen wenn ich ein paar Eimer Wandfarbe und ein Mal 6L Nitro-Verdünnung UN 1993 Klasse 3 Verpackungsgruppe 2 mit Durchsichtiger Folie umwickle??
Und das ganze einem Spediteur übergebe.



Re: Frage zu Europaletten. [Re: Der Werner] #4106 11.07.2006 07:29
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
G. Homann Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
Hallo Werner,

was Du vorhast, hört sich nach "Umverpackung" an. Hier die Begriffsbestimmung im ADR:

1.2.1 Begriffsbestimmungen

Umverpackung: Eine Umschließung, die von einem einzigen Absender für die Aufnahme von einem oder mehreren Versandstücken und für die Bildung einer Einheit zur leichteren Handhabung und Verladung während der Beförderung verwendet wird. Beispiele für Umverpackungen sind:

a)eine Ladeplatte, wie eine Palette, auf die mehrere Versandstücke gestellt oder gestapelt werden und die durch Kunststoffband, Schrumpf- oder Dehnfolie oder andere geeignete Mittel gesichert werden, oder ...

Ich gehe mal davon aus, dass die Wandfarbe kein Gefahrgut im Sinne des ADR ist, dann gilt weiterhin:

5.1.2.1

a)Eine Umverpackung muss mit dem Ausdruck "UMVERPACKUNG" und für jedes in der Umverpackung enthaltene gefährliche Gut mit der UN- Nummer, der die Buchstaben "UN" vorangestellt sind, gekennzeichnet und, wie nach Abschnitt 5.2.2 für Versandstücke vorgeschrieben, bezettelt sein, es sei denn, die für alle in der Umverpackung enthaltenen gefährlichen Güter repräsentativen Kennzeichnungen und Gefahrzettel bleiben sichtbar. Ist ein und dieselbe Kennzeichnung oder ein und derselbe Gefahrzettel für verschiedene Versandstücke vorgeschrieben, muss diese Kennzeichnung oder dieser Gefahrzettel nur einmal angebracht werden.

-> D.h. wenn die Kennzeichnung (UN-Nr. mit den Buchstaben "UN" vorangestellt) und der Gefahrzettel auf dem Verdünnungsbehälter von außen sichtbar sind, muss auf der Umverpackung nichts angebracht werden.

Gruß aus München
Günther Homann







Re: Frage zu Europaletten. [Re: Der Werner] #4107 11.07.2006 07:32
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 192
Udo Leithold Offline
Veteran
Offline
Veteran
Registriert: Jun 2003
Beiträge: 192
Hallo,

einmal davon ausgegangen, dass die Wandfarbe nicht unter das Gefahrgutrecht fällt, ist das Versandstück mit 6 l Nitro-Verdünnung zu kennzeichnen.
Wenn es so auf die Palette gestellt wird, dass man die Zettel und Aufschriften erkennen kann, dann muss die Umverpackung nicht extra bezettelt werden. Ist die Wandfarbe auch Gefahrgut gilt für die das Gleiche.
Kennzeichnungen sind auf der Umverpackung anzubringen, wenn diese verhindert, dass die Beschriftung und Bezettelung der einzelnen Versandstücke nicht mehr erkannt werden können.
Zusätzlich ist auf der Umverpackung die Aufschrift UMVERPACKUNG anzubringen.

Gruß
Udo Leithold


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Umweltgefährdung....
von M.A.T. - 06.05.2025 22:47
Berechnung Prüfdruck für Eignung Stahlfässer
von 11010100112 - 06.05.2025 10:29
Powerbank explodiert
von Claudi - 05.05.2025 16:42
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3