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UN 1950, Class 2.1 #41098 22.07.2026 10:16
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fireman Offline OP
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Hallo zusammen ich habe eine Frage:
Wir wollen UN 1950, Class 2.1 entzündbar

1x 20GP / ca. 4.5t / 9x Pal

25*19*30cm /500ml /383g pro Kartusche

6kg (G.G) pro Karton versenden.


Kunde fragt, ob die Ware als LQ (Limited Quantity) transportiert werden darf. Welcher Verpackungsart und Label sind dabei angefordert?
Im IMDG Code steht LQ 1L pro Kartusche und SV 277 ist zu berücksichtigen. Im ADR steht auch 1L pro Innenverpackung.
Wie müssten denn die Palette gekennzeichnet werden.
Danke vorab für eure Information

Re: UN 1950, Class 2.1 [Re: fireman] #41107 23.07.2026 07:42
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Jacob Madsen Offline
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Moin fireman,

nach meiner Auffassung kann die Sendung als begrenzte Menge, egal über See nach dem IMDG-Code oder Straße nach dem ADR, befördert werden.
(383 gr./Kartusche und max. 6 kg je Karton)

Die Beförderung richtet sich dann ausschließlich nach dem jeweiligen Kap. 3.4 IMDG-Code / ADR.
Die Verpackung, meist eine Kiste aus Pappe, muss die allgemeinen Anforderungen an eine gute und geeignete Verpackung erfüllen. Siehe UA 3.4.2.1 IMDG-Code. Sie benötigt keine UN-Zulassung / UN-Codierung.
Auf die einzelnen Kisten aus Pappe gehört einmal die schwarz-weiß-schwarze Raute für Gefahrgut in begrenzter Menge (LQ); mehr nicht.
Die einzelne Palette sollte so gepackt werden, dass die Kennzeichen LQ auf den Pappkisten sichtbar bleiben; das geht vermutlich nicht zu 100%, aber es sollte repräsentativ erkennbar sein. Wenn es sich um eine UMVERPACKUNG handelt, dann gehört auch die Raute darauf + dem Schriftzug "UMVERPACKUNG".
Beachte bitte: im Seeverkehr wird eine vollständige IMO-Erklärung benötigt. Darin muss der Vermerk "limited quantity" oder "LTD QTY" stehen.

die SV 277 besagt: Für Druckgaspackungen oder Gefäße, die giftige Stoffe enthalten, ...
die hast Du nicht.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

**********

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Re: UN 1950, Class 2.1 [Re: Jacob Madsen] #41108 23.07.2026 08:40
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Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Beiträge: 2,306
Anmerkung:
Auch bei LQ-Versand brauchen die Beteiligten eine Schulung nach 1.3 ADR/ IMDG-Code.

Dieses Forum kann sowas nicht ersetzen.

Re: UN 1950, Class 2.1 [Re: Jacob Madsen] #41109 23.07.2026 08:51
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Andreas_K Online
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Ursprünglich geschrieben von: Jacob Madsen


Wenn es sich um eine UMVERPACKUNG handelt, dann gehört auch die Raute darauf + dem Schriftzug "UMVERPACKUNG".


Im Seeverkehr bitte "OVERPACK" statt Umverpackung.


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!

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