Hallo in die Runde,
hier mal eine eher philosophische Frage:
Wir verpacken Gefahrgut wie folgt:
- Chemikalie kommt in kleiner Flasche im Versand an
- Flasche wird nach P002 in Primärverpackung gestellt
- Primärverpackung wird in Gefahrgutkarton als Sekundärverpackung und fertiges Versandstück gestellt
Somit haben wir gemäß P002 eine korrekte Primär- und Sekundärverpackung.
Nun ist aufgefallen, dass die Flasche, in der die Chemikalie zum Versand kommt immer mal abgelaufen ist (> 5 Jahre). Natürlich ist das generell ein Sicherheitsrisiko, auch für die Lagerung bis zum Versand, weshalb wir hier nachbessern wollen und auch diese innerste Verpackung ab jetzt auf Datum prüfen. Allerdings habe ich mir hier die Frage gestellt, ob ein Versand mit so einer innersten 3. Verpackung trotzdem noch ADR-konform wäre.
Denn wenn ich bspw. eine Chemikalie mit Sand vermische (intertes Material) und dann in die Primärverpackung und Sekundärverpackung gebe, kann ich das problemlos transportieren. Die dritte Flasche, in der die Chemikalie ankommt, ist doch eigentlich nichts anderes als ein nach ADR unsichtbarer Gegenstand (wie der Sand), der einfach mit dem Gut in der Primärverpackung steckt. Somit habe ich weiterhin die Chemikalie (mit inertem Zusatzmaterial = abgelaufene Flasche) in einer korrekten Primärverpackung + Sekundärverpackung nach P002 verpackt und damit wäre dies bei einer Kontrolle kein Problem.
Wir wollen allein schon für die Sicherheit in der Lagerung das natürlich anpassen, sodass hier garnichts mehr abgelaufen ist. Mir geht es in dieser Fragestellung aber rein um den Versand: Ist es ADR-konform, wenn ich eine korrekte Primärverpackung + Sekundärverpackung habe, der Gegenstand einfach nochmal zusätzlich in einer abgelaufenen Plastikflasche in der Primärverpackung steckt? Eine Gefahr kann hierdurch nicht entstehen, falls die innerste Flasche einen Riss bekommt.
VG!