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Anfrage Zusatz in Beförderungspapier #4114 11.07.2006 09:36
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JBR Offline OP
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Hallo zusammen,



ich bin bei einem meiner Kunden auf einen Zusatz in einem Beförderungspapier gestoßen, mit dem ich leider nichts anfangen kann. Evtl. ist hier ja jemand, der mir weiterhelfen kann.



Originaltext aus dem Beförderungspapier:

MPT-System: 40x 45 Blau <-- interne Produktbezeichnung

Verunr. Putzt. Ausnahme 55 - 1000 kg Bruttom.

UN 3175 Kl.4.1 Zif 4 ADR



Bitte was ist die Ausnahme 55 (GGAV hat meiner Meinung nach nur Ausnahmen bis 33)?

Worauf könnte sich die Angabe 1000 kg Bruttomasse beziehen? Auf eine Freistellung nach 11.3.6 wohl eher nicht, da es sich hierbei um ein Gut der Verpackungskategorie II handelt und max. 333 kg bis zu Erreichen der 1000 Punkte transportiert werden dürften.



Ich danke für Hinweise.

Gruß JBR

Zuletzt bearbeitet von JBR; 11.07.2006 09:37.
Re: Anfrage Zusatz in Beförderungspapier [Re: JBR] #4115 11.07.2006 09:50
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Claudi Offline
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also schon die Angabe einer "Ziffer" heißt bei mir: Achtung ALT! D.h. die Leute dort sind nicht auf dem aktuellen Stand, denn diese Ziffern-Geschichte gibts schon seit 2001 (?? - war vor meiner GG-Zeit) nicht mehr. auch die Angabe "ADR" ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben.



Ausnahme 55 besagte folgendes:



"1 Abweichend von



§ 1 Abs. 3 Nr. 1 der Gefahrgutverordnung Straße in Verbindung mit Randnummer 2002 Abs. 3 Buchstabe a und Abs. 9 der Anlage A sowie Randnummer 10.012 der Anlage B zum ADR

dürfen gefährliche Güter ohne Beförderungspapier und ohne Absendererklärung befördert werden oder

darf im Beförderungspapier auf folgende Angaben verzichtet werden:

Empfänger,

Anzahl und Beschreibung der Versandstücke und

Gesamtmenge der gefährlichen Güter,

wenn die nachfolgenden Bestimmungen beachtet werden. [...]" und war nur bis zum 31.12.2001 gültig.



Mit leichten Änderungen findet sich dies jetzt in Ausnahme 18.



Die Eintragung im Bef.papier müsste IMO so aussehen:



(ggf. ABFALL,) UN 3175 Feste Stoffe, die entzündbare flüssige Stoffe enthalten, n.a.g. (Gefahrenauslöser, z.B. enthält ...), 4.1, II

-Art und Anzahl der Verpackungen

-Gesamtmenge des GG



Adresse Absender/ Empfänger.



Ob gff. die Ausnahme 18 genutzt wird müssten Sie prüfen, dann noch Angabe "Ausnahme 18"

Re: Anfrage Zusatz in Beförderungspapier [Re: Claudi] #4116 11.07.2006 11:39
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JBR Offline OP
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Beiträge: 10
Vielen Dank für die schnelle und sehr hilfreiche Aussage.
2001 liegt auch vor meiner GG-Zeit.
Gruß JBR


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