Moin zusammen,
Beförderungen von Lithium- und Natrium-Batterien der Teile II der jeweiligen Verpackungsanweisungen bedürfen "nur" einer ausreichenden Unterweisung. Ebenso verhält es sich bei Gefahrgütern die nach Abschnitt 2.6 der IATA-DGR ( Excepted Quantities "EQ") befördert werden dürfen.
Bei voll deklarationspflichtigen Beförderungen, das sind alle für die eine Versendererklärung erforderlich ist, muss du das volle Schulungprogramm über dich ergehen lassen. Dabei ist es irrelevant ob es 2 Sendugen jährlich sind oder 50 Sendungen jede Woche.
Achtung: Das gleiche gilt für in begrenzten Mengen verpackte Gefahrgüter "LQ".
Gruß und ein schönes Wochenende
Markus
Das muss ich dringend korrigieren, sorry.
Korrekt: Section II-Lithiumbatterien brauchen nur ausreichende Anweisungen (1.6 IATA DGR).
Section IA und IB brauchen die normale Schulung nach 1.5 IATA DGR.
LQ
und EQ benötigen ebenfalls die volle Schulung nach 1,5 IATA DGR. Quelle: 2.6.1: Schulungsanforderungen 1.5 gelten.