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Re: RSEB 2023
[Re: Claudi]
#35929
25.10.2023 09:16
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Registriert: Mar 2022
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Andreas_K
Großmeister
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Hallo Claudi,
was bedeuten die unterschiedlich eingefärbten Hervorhebungen, worin unterscheiden sich blau und rosa?
Gruß
Andreas
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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Re: RSEB 2023
[Re: Andreas_K]
#35931
25.10.2023 10:12
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Claudi
Held der Gefahrgutwelt
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Text, der aus dem linken Dokument gelöscht wurde und daher nicht im rechten Dokument enthalten ist, wird rot hervorgehoben. Text, der dem rechten Dokument Dokument hinzugefügt wurde und daher nicht im linken Dokument enthalten ist, wird blau hervorgehoben.
Man muss bedenken: sowas ist maschinell erstellt - da wird rein geprüft, was sich geändert hat, nicht auf Inhalt/ Relevanz (d.h. z. B. auch Seitenzahlen sind markiert).
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Re: RSEB 2023
[Re: Claudi]
#35932
25.10.2023 14:22
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Registriert: Mar 2022
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Andreas_K
Großmeister
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Text, der aus dem linken Dokument gelöscht wurde und daher nicht im rechten Dokument enthalten ist, wird rot hervorgehoben. Text, der dem rechten Dokument Dokument hinzugefügt wurde und daher nicht im linken Dokument enthalten ist, wird blau hervorgehoben.
Man muss bedenken: sowas ist maschinell erstellt - da wird rein geprüft, was sich geändert hat, nicht auf Inhalt/ Relevanz (d.h. z. B. auch Seitenzahlen sind markiert). Danke dir für die Erklärung. Dass jede Änderung dargestellt wird, wegen maschinell erstellt, war mir klar.
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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Re: RSEB 2023
[Re: Claudi]
#35933
25.10.2023 17:23
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Gerald
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Hallo Claudi, Guter Tip, Danke für die Bereitstellung des Links, dass wird mir die Arbeit auf jeden Fall erleichtern.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Änderung GGVSEB bzw. GbV (Auszug)
[Re: Gerald]
#41253
11.09.2026 07:16
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Dieter2010
OP
Profi
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OP
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur GGVSEB §§ 23 und 23a:
... der Fahrzeugführer vor der erstmaligen Handhabung der Entleerungseinrichtung nach Anlage 2 Gliederungsnummer 3.2 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 eingewiesen wird und die Einweisung nach Anlage 2 Gliederungsnummer 3.2 Satz 3 und 4 dokumentiert und aufbewahrt,“
Wie lange ist die Aufbewahrungspflicht des Dokuments und wo kann ich nachlesen, wo das mit der Aufbewahrungszeit steht?
Viele Grüße
Dieter
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Re: Änderung GGVSEB bzw. GbV (Auszug)
[Re: Dieter2010]
#41254
11.09.2026 08:45
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M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo, vielleicht § 27 (3) GGVSEB analog anwenden? Ansonsten auf Basis des Schutzzieles der Vorschrift so lange, wie der Mitarbeiter (ab ADR 2027 - 1.3 - unabhängig von AN-Status) damit zu tun hat bis zu den fünf Jahren, die hier vorgesehen sind. Sachlich hielte ich 2 Jahre für angemessen, da nach dieser Zeit schon wegen des biannualen Rhythmus´ eine Auffrischung angezeigt ist. Weniger jedenfalls nur, falls es Probleme gibt. Gruß M.A.T.
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