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Re: RSEB 2023 [Re: Claudi] #35929 25.10.2023 09:16
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Andreas_K Offline
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Hallo Claudi,

was bedeuten die unterschiedlich eingefärbten Hervorhebungen, worin unterscheiden sich blau und rosa?

Gruß

Andreas


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: RSEB 2023 [Re: Andreas_K] #35931 25.10.2023 10:12
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Claudi Offline
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Text, der aus dem linken Dokument gelöscht wurde und daher nicht im rechten Dokument enthalten ist, wird rot hervorgehoben. Text, der dem rechten Dokument
Dokument hinzugefügt wurde und daher nicht im linken Dokument enthalten ist, wird blau hervorgehoben.

Man muss bedenken: sowas ist maschinell erstellt - da wird rein geprüft, was sich geändert hat, nicht auf Inhalt/ Relevanz (d.h. z. B. auch Seitenzahlen sind markiert).

Re: RSEB 2023 [Re: Claudi] #35932 25.10.2023 14:22
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Andreas_K Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Text, der aus dem linken Dokument gelöscht wurde und daher nicht im rechten Dokument enthalten ist, wird rot hervorgehoben. Text, der dem rechten Dokument
Dokument hinzugefügt wurde und daher nicht im linken Dokument enthalten ist, wird blau hervorgehoben.

Man muss bedenken: sowas ist maschinell erstellt - da wird rein geprüft, was sich geändert hat, nicht auf Inhalt/ Relevanz (d.h. z. B. auch Seitenzahlen sind markiert).


Danke dir für die Erklärung. Dass jede Änderung dargestellt wird, wegen maschinell erstellt, war mir klar.


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: RSEB 2023 [Re: Claudi] #35933 25.10.2023 17:23
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Gerald Offline
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Hallo Claudi,
Antwort auf
ich habe das benutzt: https://draftable.com/compare


Guter Tip, Danke für die Bereitstellung des Links, dass wird mir die Arbeit auf jeden Fall erleichtern.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Änderung GGVSEB bzw. GbV (Auszug) [Re: Gerald] #41253 11.09.2026 07:16
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Dieter2010 Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur GGVSEB §§ 23 und 23a:

... der Fahrzeugführer vor der erstmaligen Handhabung der Entleerungseinrichtung nach Anlage 2 Gliederungsnummer 3.2 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 eingewiesen wird und die Einweisung nach Anlage 2 Gliederungsnummer 3.2 Satz 3 und 4 dokumentiert und aufbewahrt,

Wie lange ist die Aufbewahrungspflicht des Dokuments und wo kann ich nachlesen, wo das mit der Aufbewahrungszeit steht?


Viele Grüße

Dieter
Re: Änderung GGVSEB bzw. GbV (Auszug) [Re: Dieter2010] #41254 11.09.2026 08:45
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M.A.T. Online
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Hallo, vielleicht § 27 (3) GGVSEB analog anwenden? Ansonsten auf Basis des Schutzzieles der Vorschrift so lange, wie der Mitarbeiter (ab ADR 2027 - 1.3 - unabhängig von AN-Status) damit zu tun hat bis zu den fünf Jahren, die hier vorgesehen sind.
Sachlich hielte ich 2 Jahre für angemessen, da nach dieser Zeit schon wegen des biannualen Rhythmus´ eine Auffrischung angezeigt ist. Weniger jedenfalls nur, falls es Probleme gibt.
Gruß
M.A.T.

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