Liebe Gefahrgutfreunde,
ich brauch mal dringend das Schwarmwissen.
Folgenden Fall beschreib ich mal, Datums und Mengenangaben frei erfunden:
Am 01.01.2026 erteilt der Heizöl-/Kraftstoffhändler A, dem regional ansässigen Händler B den Auftrag 600 l Diesel - einige Baumaschinen und einen Tank - auf die Baustelle der Fa. SunEnergy zu betanken.
Die Belieferung der Baustelle erfolgt am 02.01.2026,
Am 4.01.2026 beauftrgat die SunEnergy (ausländisches Bauunternehmen) ein Transportunternehmen Lichttransporte(ausländisches Transportunternehmen) , den Tank auf eine andere Baustelle in D zu transportieren.
Am 09.01.2026 wird das Fahrzeug der Fa. Lichttransporte (ausl. Kennzeichen) durch die deutsche Polizei kontrolliert und folgendes beanstandet:
- Verschmutzung der Tankaussenseiten
- Nicht geschlossenes Ventil der Entnahmeeinrichtung
- unzulässige Beschriftung, weil Gefahrzettel Nummer 3 beschädigt und teils abgelöst.
- unzureichendes Beförderungspapier
Im Anhörungsbogen beschreibt die kontroliierende Person, das SunEnergy, das TU Lichttransporte beauftragte den Tank zu transportieren, Die Verladung erfolgte durch SunEnergy. Für den innerdeutschen Transport wurde ein CMR Frachtbrief
Jetzt sieht das Kontrollorgan die Verpflichtungen des Absender und Verlader beim Händler B, weil dieser ja zuletzt das gefährliche Gut in den Tank gefüllt hätte.
In der Anzeige heisst es Händler B hat zwar die befüllte Tankanlage nicht auf das Fahrzeug geladen und der Tankwagenfahrer war nicht vor Ort. Aber Händler B war unmittelbarer Besitzer des gefährlichen Gut und hat dies zur Beförderung dem Beförderer übergeben und dieses für Dritte versendet.
Meines Erachtens ganz klar, Händler B war Befüller der Tankanlage. Aber es war Händler B jedoch nicht bekannt das die Baustelle bald endet und eine Verlagerung der Tankanlage stattfinden sollte. Ebenso hat er nichts beauftragt oder Verladen. Theoretisch wer sagt denn das die Baustelle nicht sogar zwischen Befüllung und Beförderung von anderen Händler befüllt wurde?
Hier ist doch eher der Betreiber der Anlage in der Verpflichtung dem Beförderer die notwendigen Informationen und das Beförderungspapier zu übergeben und die Transportvorbereitungen an der Tankanlage zu treffen. Die Prüffristen der Tankanlage waren eingehalten.
Jetzt bin ich mal gespannt was Euch dazu einfällt.
Viele Grüße