Ärger mit IBC vermeiden
#4190
14.08.2006 11:52
|
Registriert: Oct 2001
Beiträge: 530
UHeins
OP
Meister aller Klassen
|
OP
Meister aller Klassen
Registriert: Oct 2001
Beiträge: 530 |
Mit den Änderungen 2003 (alle Verkehrsträger) trat bei flexiblen IBC eine gravierende Änderung der Grundkennzeichnung ein, die jetzt für Ärger sorgt. Bis 2003 war die Angabe des zulässigen Höchstgewichtes für gefährliche Güter, speziell für flexible Großpackmittel, als [i]Netto[/i]masse zu verstehen. Ab 2003 musste auch für diese Großpackmittel die Massenangabe in der Kennzeichnungsleiste als [i]Brutto[/i]masse verstanden werden.
Zum Beispiel bedeutet auf einem BigBag die Angabe "1000", dass man heute vor Befüllung das Tara-Gewicht abziehen muss, also nur 995 kg einfüllen darf.
Hersteller sollten sich dringend an die BAM wenden, um eine Zulassungsänderung zu erreichen und eine entsprechend neue Prüfkennzeichnung zu erlangen (für das o.g. Beispiel wäre die Angabe "1005" zu nehmen)!
In Süddeutschland sollen bei Gefahrgutkontrollen der Polizei auf der Straße bereits flexible IBC verwogen worden sein, die dann ein Bruttogewicht von 1004 kg statt der "zulässigen" 1000 kg auf die Waage brachten und so - quasi nach (früherem) österreichischem Vorbild zu Bußgeldbescheiden führten.
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
|
|
Re: Ärger mit IBC vermeiden
[Re: UHeins]
#4191
15.08.2006 13:54
|
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
TDamm
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723 |
Hallo alle miteinander,
ich glaub, dass ist so ein gefährliches Sommerloch. Nach meinem Kenntnisstand haben die Kontrollkräfte doch keine Waage, die abzüglich der Messtoleranz 4 pro mill Überschreitung belegen kann. Auch würde ich gern mal die Gesetzesnorm kennen lernen, wonach das beim Verpacker, oder beim wem auch immer, geahndet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen zwar nicht von der südlichsten aber auch von einer aus Hamburg südöstlich liegenden Bußgeldstelle.
Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
|
|
Re: Ärger mit IBC vermeiden
[Re: TDamm]
#4192
15.08.2006 17:43
|
Registriert: Oct 2001
Beiträge: 530
UHeins
OP
Meister aller Klassen
|
OP
Meister aller Klassen
Registriert: Oct 2001
Beiträge: 530 |
Ich hoffe, vorsichtig genug formuliert zu haben, um mir nicht selbst was beim möglichen Fall in ein Sommerloch zu brechen.
Häufig werden Gefahrgutkontrollen gemeinsam mit anderen Dienststellen wie z.B. Zoll und BAG durchgeführt. Dann hat man das geballte Know-How aller Fachleute zusammen.
 Wegen des Problems der Überladung von Lkw verfügt das BAG über mobile Waagen, die zum Einsatz kommen. Sonst musste die Polizei den verdächtigen Lkw erst zu einer öffentlichen Waage umleiten, was zeitraubend und umständlich war.
Wie das bei den mobilen Wägeeinrichtungen mit den Messtoleranzen aussieht, kann ich nicht sagen.
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
|
|
Re: Ärger mit IBC vermeiden
[Re: UHeins]
#4193
16.08.2006 11:14
|
Registriert: Apr 2005
Beiträge: 73
EMeindl
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Apr 2005
Beiträge: 73 |
Einem Kollegen wurde vom BAG gesagt, daß Überladungen bei LKWs erst ab 2 % geahndet werden. Grundlage dafür ist wohl die Bußgeldkatalog-Verordnung, die im Anhang (Nr. 198) erst ab 2 % ein Bußgeld vorsieht. Über die zugrundegelegten Meßtoleranzen kann ich nichts sagen. Allerdings rate ich davon ab, die Toleranz bereits beim Beladen "einzuplanen". Wenn der LKW mit fast leerem Tank beladen wurde, kommt beim Tanken einiges dazu. Auch ein LKW, der in einen Platzregen geraten ist, hat anschließend einige Kilos mehr.
|
|
Re: Ärger mit IBC vermeiden
[Re: EMeindl]
#4194
16.08.2006 14:54
|
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723
TDamm
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 723 |
Hallo EMeindl,
bei der Nr. 198 der Bkat - Verordnung liegt ein Verstoß gegen § 34 Abs. 3, § 69a StVZO; § 24 StVG oder besser gesagt, 30,00 Euro für das Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichtes des Fahrzeuges um 2 - 5 % zugrunde. Dies hat aber nichts mit der vom Admin angesprochenen Änderung des Netto bzw. Bruttogewichtes eines (1000 kg) IBC nach dem ADR zu tun. Die Rückfrage bei der hiesigen Polizei hat ergeben, dass die hier verwendeten Achslastwaagen nur in 50 kg - Schritten anzeigen. Somit ist eine Überscheitung von 4 kg mit dieser Waage nicht feststellbar. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das BAG mit dem Know - How den IBC ablädt, um ihn einzeln zu verwiegen. Da müsste der Beamte ja mit einen Stapler anrücken. Welcher Kontrolleur besitzt schon einen Staplerschein. Die werden doch nur vom Arbeitsamt finanziert.
Gruß Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
|
|
Re: Ärger mit IBC vermeiden
[Re: TDamm]
#4195
16.08.2006 16:55
|
Registriert: Apr 2005
Beiträge: 73
EMeindl
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Apr 2005
Beiträge: 73 |
Hallo Herr Damm,
meine Anmerkung zu der von der BAG verwendeten Toleranzen bezog sich auf die Antwort von Herrn Heins vom 15.08., bei der es allgemein um Überladungen bei LKWs ging.
Gruß e.meindl
|
|
Re: Ärger mit IBC vermeiden
[Re: TDamm]
#4196
17.08.2006 00:58
|
Registriert: Jan 2005
Beiträge: 71
Markus Ungethüm
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Jan 2005
Beiträge: 71 |
...Welcher Kontrolleur besitzt schon einen Staplerschein. Die werden doch nur vom Arbeitsamt finanziert... Die Kontrolleure ????????? *KREISCH* <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Nix für ungut, aber das klang gerade so drollig ... Aber btt: Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, wie eine Abweichung von 0,4% überhaupt, geschweige denn "auf der Straße" rechtswirksam festgestellt werden soll! Und ganz offen gesagt: Ein Beamter (evtl sogar Richter ?), welcher eine solche Sache überhaupt zur Entscheidung annimmt, ist offensichtlich komplett unterfordert, oder? Man stelle sich nur mal vor, diese 0,4% gehen dann auch noch durch mehrere Instanzen... Grüßle, Markus
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|