Guten Tag,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch: Nach alter, bisher durchaus noch praxisüblicher Bezeichnung, gab es für ungereinigte leere Verpackungen der einzelnen Klassen immer einen Unterpunkt C.
Z.B. Ungereinigte Leere Verpackungen, Kl. 3 Ziff. 71.
Nun bin ich gerade am Suchen, wie das wohl nach aktuellem Recht zu handhaben ist. Direkt unter den einzelnen Klassen findet man dazu keinen Eintrag mehr, eine UN-Nr. ist ja für diesen Fall auch nicht vergeben.
Wo kann ich denn die korrekte Bezeichnung dafür nachlesen? Ein Fall von "Wald vor lauter Bäumen nicht sehen"?
Ich wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest! Und dass sie im neuen Jahr noch etwas anderes als Gefahrgut im Kopf haben mögen. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/grin.gif" alt="" />
Peter Selzburger