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Verpackungscodierung #4422 16.10.2006 16:09
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Michael O. Offline OP
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Hallo im Forum...

leider muss auch ich diese "nervige" Frage mit der Verpackungscodierung stellen.

Wenn ich auch versuche diese Kapitel zu verinnerlichen, es will meinem Gehirn ohne fremde Hilfe irgendwie nicht richtig schmecken.
Mein Problem:

Zum Beispiel:
Ich versende 12 X 1 Ltr. UN 1760 in einem Pappkarton. Muss auf dem Karton die Verpackungscodierung 4G/.... auftauchen, oder nicht? Vor allem ist wichtig WARUM??? Die Verpackungsanweisung ist P001. Aber ob das jetzt in Tabelle A 3.2 steht, oder in Hamburg fällt ne Tür zu <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> , mir hilft das nicht weiter!

Wann muss also auf einen Pappkarton die Codierung?

Michael


Re: Verpackungscodierung [Re: Michael O.] #4423 16.10.2006 16:44
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Wilhelm Kassing Offline
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Guten Tag,
Zitat aus dem ADR
"6.1.3.1 Jede Verpackung, die für eine Verwendung gemäß ADR/RID vorgesehen ist, muss mit Kennzeichnungen versehen sein, die dauerhaft und lesbar und an einer Stelle in einem zur Verpackung verhältnismäßigen Format so angebracht sind, dass sie gut sichtbar sind."
= Codierung
Wenn es sich um eine Kiste aus Pappe handelt ist die Codierung 4 für die Verpackungsart und G für den Werkstoff, aus dem die Verpackung hergestellt wird.
Alles nachlesbar im Teil 6 des ADR.

Also Kennzeichnung mit UN 4G/.... ist erforderlich.
(Ausnahmen bestätigen die Regel > Bauartgeprüfte Innenverpackungen)

Ich hoffe das hilft erst einmal weiter.

Grüsse aus Wadern

W. Kassing

Re: Verpackungscodierung [Re: Michael O.] #4424 16.10.2006 17:12
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Kay Schmauder Offline
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Hallole!

Ich hab auch noch einen kleinen Hinweis zu dieser Thematik abzugeben, da im ADR unter Punkt 6.1.2.7 steht:

In der folgenden Tabelle sind die Codes angegeben, die für die Bezeichnung der Verpackungstypen....... zu verwenden sind.

Und weiter würde ich persönlich sagen, dass es mit einem Verpackungscode einfacher zu arbeiten ist als mit einer richtigen Verpackungsbezeichnung, da das Zeug ja nicht nur in Deutschland (Pappkarton oder Kombinationsverpackung/Kunststoffgefäß in einer Kiste aus Pappe) sondern auch in anderen Ländern befördert wird. Und ich mache es mal einfach, und schreib das Ganze nur in englisch auf (Fibreboard boxes or Composite packagings (plastic material) plastic receptacle with outer fibreboard box). Ich sage da ist es einfacher (4G oder 6HG2) auf die Kiste zu schreiben (drucken).

<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />



Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Verpackungscodierung [Re: Michael O.] #4425 18.10.2006 15:08
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Walti Offline
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Guten Tag, Michael!

Es gibt auch noch eine Versandmöglichkeit nach Kapitel 3.4 ADR - allerdings nur, wenn UN 1760 Verpackungsgruppe II oder III vorliegt (siehe SDB des Produktes unter Punkt 14).
D. h., dann darf auch ein guter fester Karton ohne UN-Zertifizierung (also ohne Aufdruck "UN 4G/X oder Y oder Z/.. kg/S...") für den Versand per LKW benützt werden. Das Gesamtgewicht darf 30 kg brutto nicht übersteigen. Dann ist der Versand als begrenzte Menge ohne Unfallmerbklatt möglich. Das Paket muss dann u. a. ein auf die Spitze gestelltes Quadrat von 10 x 10 cm mit UN 1760 tragen (kein Label der Kl. 8).

Gerne hoffe ich, damit gedient zu haben.

Re: Verpackungscodierung [Re: Walti] #4426 19.10.2006 11:06
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TDamm Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
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Beiträge: 723
Hallo alle miteinander,

nur mit der Verpackungscodierung zu arbeiten ist zwar gut, aber nach 5.4.1.1.1 ADR 2007!!! darf dieser Verpackungscode nur als Ergänzung zur Kiste im Beförderungspapier stehen. Damit bleibt das sprachliche Problem bestehen.

Gruß
Thomas Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Verpackungscodierung [Re: TDamm] #4427 19.10.2006 20:54
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Beiträge: 390
Kay Schmauder Offline
Großmeister
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Großmeister
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Hallo Herr Damm!

<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Das mit dem ausgeschriebenen Namen meinte ich etwas ironisch, so wie:

UN Kiste aus Pappe/Stoffe mit einer hohen Gefahr100/fescht/2006/Deutschland/Bundesanstalt für Materialforschung/Kistenfabrik 123

anstatt

UN 4G/X100/S/06/D/BAM/Kistenfabrik 123

Manchmal ist es einfacher mit Abkürzungen oder Ähnlichem zu arbeiten, auf der Verpackung.

<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder

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