Hallo AndyG,
gem. IATA-DGR UA 1.3.2 gilt:
"Bevor eine Gefahrgutsendung zum Lufttransport angeboten wird, müssen alle sachdienlichen Personen, die bei der Bereitstellung beteiligt sind eine Ausbildung erhalten haben, die sie befähigen ihre Verantwortung wie im Einzelnen in Unterabschnitt 1.5 aufgeführt, zu übernehmen. Wenn ein Versender kein ausgebildetes Personal zur Verfügung hat, so können, von ihm bezeichnete, sachdienliche Personen an Stelle des Versenders, als für die Übernahme der Verantwortlichkeit des Versenders bei der Bereitstellung der Sendung beauftragte oder verpflichtete Personen betrachtet werden. Solche Personen müssen jedoch, wie in Unterabschnitt 1.5 verlangt, ausgebildet sein."
Also, ohne ausgebildetes Personal -> no way!
Entweder selbst Personal von einer anerkannten Ausbildungsstelle ausbilden lassen oder auf einen entsprechenden Dienstleister mit ausgebildetem Personal zurückgreifen, der dann auch die Verantwortung übernimmt.
Gruß aus München
Günther Homann