Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem mal gehört, daß Aerosole
(UN 1950, Kl. 2.1) im Seeverkehr nicht in
Gefahrgutkartons versandt werden müssen. Die
Kartons müssen zwar auch einige Bedingungen
erfüllen, allerdings benötigen sie keinen
UN-Verpackungscode.
Allerdings habe ich im IMDG-Code bisher keinen
eindeutigen Hinweis entdeckt, das dies auch
tatsächlich der Fall ist!
Ist Euch evtl. von dieser Ausnahmeregelung etwas
bekannt und könnt ihr mir den genauen Verweis
nennen?
Freundliche Grüße aus Bielefeld
Lars Paterok