Hallo zusammen!
Ich hatte mich mal einige Zeit ausgeklinkt (ich hoffe, man erinnert sich noch...).
Kürzlich hatte ich mit einem Gb-Kollegen eine ganz interessante Diskussion: Es ging um den Transport einer gem. IATA-DGR als Gefahrgut deklarierten Sendung, die auf der Straße als LQ freigestellt werden kann. Dadurch besteht ja bekanntlich u. a. keine Mitführungspflicht für ein Beförderungspapier. Die Sendung ist gem. IATA-DGR gekennzeichnet/bezettelt.
Bei Freistellung nach 1.1.3.6 wäre das Ganze ja kein Problem, da ich ein Beförderungspapier mitführe, auf dem ich die Hinweise auf Transportkette und Freistellung gem. 1.1.3.6 entsprechend vermerke. Wenn ich aber gem. LQ kein Beförderungspapier mitführe - ergo keine Hinweise auf Transportkette und LQ gebe, bleibt nur ein gekennzeichnetes Versandstück übrig, welches in einer Kontrolle entsprechend auffällt.
Wie seht ihr eine solche Situation? Ich würde jetzt eine Kopie der Shippers mit dem Hinweis 1.1.4.2.1 und der LQ-Freistellung mitgeben.
Schöne Grüße aus Nordhessen
Carsten Klee <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />