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LQ?? #4585 30.11.2006 10:57
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Carsten Offline OP
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Hallo zusammen,
ich habe ein Gefahrgut UN 3264 VG II mit einer Innenverpackung (Kunststoffflasche) mit 250ml. 12 Flaschen = 3 l sind sind in einem Karton und bis zu 66 Kartons auf einer Versandpalette.
Gem. Tabelle 3.4.6 ADR ist die LQ - Menge für die Innenverpackung 1 l. Da läge ich also drunter. Heisst dass, das ich eine ganze Palette als LQ verschicken darf? Oder gilt die Palette als Versandstück und ich liege dann über 30 kg. Also "richtiges" Gefahrgut.
Vielen Dank für die Hilfe.
Carsten

Re: LQ?? [Re: Carsten] #4586 30.11.2006 11:24
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Udo Leithold Offline
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Hallo Carsten,

Ihr könnt auch den gesamten LKW so beladen.
Die Palette ist kein Versandstück, nur ein Packhilfsmittel zum besseren Umgang.
Der einzelne Karton ist das Versandstück, der darf nicht über 30 kg liegen.
Bedenkt die Regelungen zur Umverpackung. Die Kennzeichnung der einzelnen Kartons muss auf der Palette sichtbar bleiben.

Gruß
Udo Leithold

Re: LQ?? [Re: Udo Leithold] #4587 01.12.2006 12:16
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Gitta Krämer Offline
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Hallo Udo, Hallo Carsten,

ich kann mich hier nur anschließen. Der ganze LKW darf voll LQ.

Aber dazu mal ein anderes Problem:

Wenn ich so eine Palette mit LQ-Versandstücken habe, die LQ-Kennzeichnung der Versandtsücke ist nicht immer sichtbar und ich habe Versandstücke mit verschieden LQ. Darf ich dann die Palette mit LQ in der Raute kennzeichnen oder muß ich alle verschiedenen UN-Nummern in der Raute draufkleben?
Also Versandstück mit Inhalt alle gleiche UN-Nummer - Versandtsück mit Raute UN 1263.
Auf Palette Versandstücke mit Raute UN 1263, Raute UN 3082.
Palette kennzeichnen mit Raute LQ?

Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer

Re: LQ?? [Re: Gitta Krämer] #4588 01.12.2006 12:50
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Gitta!

So wie ich das sehe muss in diesem Fall auf die Umverpackung je eine Raute mit der UN Nr. darauf angebracht werden, da gem. 3.4.4.c.i ein Versandstück mit UN Nr. gekennzeichnet werden muss und nur 3.4.4.c.ii sagt aus wenn schon in dem Versandstück verschiedene Güter drinn sind darf mit LQ gekennzeichnet werden.

Eine "Umverpackung" ist ja nur eine Umschließung eines oder mehrerer Versandstücke und dient nur der leichteren Lade- und Transporthandhabung und zählt nicht als "Versandstück".

<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: LQ?? [Re: Kay Schmauder] #4589 09.12.2006 18:35
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Schlappen Offline
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Beiträge: 6
Hallo Allseits,

wenn Du die LQ (Du schreibst 1 l-habe jetzt nicht nachgeschaut) einhälst, kannst Du pro Versandstück (z.B. Karton) 30 kg laden, im Tray jedoch nur 20 kg.

Alles in allem darfst Du dann aber Deinen ganzen Lkw damit voll machen!! Du fällst dann nicht unter das ADR!

Also an die LQ Menge von 1 l halten (Du hast 250 ml = OK), als nächstes die genannten 30 kg bzw 20 kg nicht überschreiten und dann die nächste Ladung fertigen und dann kannst Du den kompletten Laster voll packen.

In diesem Sinne

Grüße von Schlappen

www.ladung-sichern.eu


Viele Grüße von Schlappen

besucht mich unter www.schwerlastportal.de

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