Da es ja in Österreich seit dem 15.11. für LKW eine Winterreifenpflicht gibt, stellt sich für mich nun die Frage der Haftung (Gefahrgut - Nichtgefahrgut) als Belader/Befüller.
Beim Gefahrgut muss ich mMn die Bereifung kontrollieren und wäre haftbar, wie sieht´s aber bei Nichtgefahrgut aus?