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Keinzeicnung von Versandstücken #4596 05.12.2006 13:45
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HaraldB Offline OP
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gem. ADR Kap. 5.4 muß jedes Versandstück gekennzeichnet und bezettelt werden
gibt es eine Möglichkeit beim Versand einer Vielzahl von leeren Kanister (3A2) zusammengepackt in Betriebstoffpalette(21 Stück pro Palette)auf das kennzeichnen jedes einzelnen Kanisters zu verzichten und nur die Umverpackung zu Kennzeichnung und Bezetteln

Re: Keinzeicnung von Versandstücken [Re: HaraldB] #4597 05.12.2006 14:39
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Mavo Offline
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Hi,

nur mal zum verständnis, Sie wollen leere Kanister zurückschicken ?
Sind diese schon einmal befüllt gewesen oder sind die noch "jungfräulich" ?

Sollten die schon einmal mit Gefahrgut befüllt gewesen sein, müßten diese ja auch nach Gefahrgutrecht schon das Gefahrgutlabel drauf haben.

Gruß
Mavo

Re: Keinzeicnung von Versandstücken [Re: Mavo] #4598 05.12.2006 17:08
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HaraldB Offline OP
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Hallo,

ja es ist richtig ich möchte leere Kanister zurück ins Depot schicken(bin bei der Bundeswehr)
die Kanister waren schon mal alle mit Gefahrgut befüllt allerdings ist die Kennzeichnung nicht mehr korrekt bzw. teilweise ist keine vorhanden

Re: Keinzeicnung von Versandstücken [Re: HaraldB] #4599 05.12.2006 18:00
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G. Homann Offline
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Hallo Herr Bauer,



hier die entsprechende Fundstelle im ADR:



Kapitel 5.1

Allgemeine Vorschriften

5.1.2.2 [Vorschriftenkonformität]





5.1.2 Verwendung von Umverpackungen



5.1.2.2 [Vorschriftenkonformität]



Jedes Versandstück mit gefährlichen Gütern, das in einer Umverpackung enthalten ist, muss allen anwendbaren Vorschriften des ADR entsprechen. Die vorgesehene Funktion der einzelnen Verpackungen darf durch die Umverpackung nicht beeinträchtigt werden.



MkG

Günther Homann



PS: Der o.a. Text stammt bereits aus dem ADR 2007. Der erste Satz steht aber im AU 207 (der bei mir noch nicht aktualisiert ist) auch schon so.






Zuletzt bearbeitet von G. Homann; 05.12.2006 18:07.
Re: Keinzeicnung von Versandstücken [Re: G. Homann] #4600 06.12.2006 21:02
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Jürgen Köster Offline
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Hallo Herr Bauer!

Unabhängig von der Kennzeichnung, da ist ja schon alles gesagt.
Haben Sie geprüft ob alle Kanister eine Bauartzulassung/-kennzeichnung (BAM-Nr.) haben?
Wenn nicht, müssen Sie die Kanister einzeln überprüfen und "nach" kennzeichnen.
Wenn noch Fragen sind, rufen Sie mich in Nienburg an, 2261-3040.
Herzlichen Gruß
Jürgen Köster

Re: Keinzeicnung von Versandstücken [Re: Jürgen Köster] #4601 07.12.2006 13:57
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HaraldB Offline OP
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Hallo nochmal,

ich hatte mich evtl. nicht ganz klar ausgedrückt.
Es geht mir nicht um die grundsätzliche Kennzeichung und Fundstellen im ADR, dies ist mir alles bekannt und macht kein Problem.
Mir geht es darum ob es evtl. eine Erleichterung(bei der Kennzeichnung) für die Rücklierferung von leeren "Versandstücken" in ein Depot gibt.

Trotzdem danke an alle die mir helfen wollten.

Gruß
Harald

Re: Keinzeicnung von Versandstücken [Re: HaraldB] #4602 24.12.2006 17:26
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Winklhofer Offline
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Hallo Herr Bauer,
schauen Sie doch mal bei den Ausnahmen der Bundeswehr im VMBl. nach. Ich kann mich erinnern, dass dort noch eine Ausnahme existiert, die den Verzicht auf die Kennzeichnung dieser palettierten Kanister möglich macht.

Grüße aus Pfaffenhofen
Alfred Winklhofer


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