Hallo Abfallexperten,

gibt es Tipps aus der Praxis für die Sammlung und Beförderung der Abfallschlüssel EAK 18 01 03 und EAK 18 02 02 zu den Sonderabfallverbrennungsanlagen?

Wäre es sinnvoll den Abfall gleich an der Anfallstelle nach den Kategorien A und B aus dem Gefahrgutrecht zu sammeln und nicht nach den bekannten Risikogruppen 1 bis 4? Dann wäre eine korrekte Gefahrgutklassifizierung und Gefahrgutbeförderung unter UN 2814/2900 (Kategorie A) und UN 3291 (Kategorie B) einfacher.

Letztendlich darf man ja den Abfall ja sowieso nicht umpacken und muss diesen im Sammelbehälter befördern. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, das neben der Risikogruppe 4 auch einige Stoffe der Risikogruppe 3 im Gefahrgutrecht als Kategorie A (UN 2814/2900) klassifiziert und befördert werden müssen.

Grüße vom Steinhuder Meer

Uwe Wunderlich