Hallo Andreas,
ich würde an Ihrer Stelle mal schauen, dass ich die Feuerlöscher unter der Sondervorschrift 594 transportiere (reiner Landverkehr vorausgesetzt).
Diese SV lautet:
"Folgende Gegenstände, die nach den Vorschriften des Herstellerlandes hergestellt und befüllt und in einer starken Außenverpackung verpackt sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR:
- UN 1044 Feuerlöscher, wenn sie mit einem Schutz gegen unbeabsichtigte Betätigung versehen sind"
Grüße aus Stuttgart
HELMUT
Zuletzt bearbeitet von Helmut; 07.12.2006 08:28.