Hallo Frau Hiltmann, hallo Frau Burchard!
Habe anhängenden Artikel auf der Internetseite der Zeitschrift "Gefahrgut" gefunden, ich vermute hier die Grundlage. Die französischen Bestimmungen liegen mir aber auch nicht vor.
ADR in Frankreich
18.01.2007 Paris. Seit dem 1. Januar 2007 gelten in Frankreich drei neue Verordnungen für den Gefahrguttransport auf dem Landweg. Sie umfassen den neuesten Stand der ADR-, RID-, und ADNR-Verordnungen mit einer sechsmonatigen Übergangsfrist, meldete der Transport- und Logistikverband TLF.
Die französische Umsetzung der internationalen Vorschriften kennt wie in den Nachbarländern landeseigene Abweichungen.
So wurden Etiketten auf Transportfahrzeugen für Colli, deren Brutto-Gefahrgutmenge ein- und derselben Klasse (außer Klasse 1 oder 7) die 3-t-Marke überschreitet, abgeschafft. Fahrer von Gefahrgutfahrzeugen müssen beim Verlassen des parkenden Fahrzeugs nicht mehr ein Schild mit den Fahrzeugkoordinaten hinterlegen, wenn diese außen angebracht.
Herzliche Grüße
Jürgen Köster