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Dieseltransport zwischen den Baustellen #4705 23.01.2007 10:17
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Chris Wilting Offline OP
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Hallo,
ich habe gerade eine Frage zu einem Thema bekommen, wo ich keine Ahnung von habe:

ein Bauunternehmen hat einen Tank (ca. 1000 L), der zur Baustelle transportiert werden soll. Dort verbleibt er für die Dauer des Baubetriebes (mehrere Wochen), wird dann wieder verladen und zur nächsten Baustelle transportiert.

die Frage ist, handelt es sich um einen ganz normal zu kennzeichnenden Gefahrguttransport, oder gibt es Sonderregelungen für das Baugewerbe?

MfG

Re: Dieseltransport zwischen den Baustellen [Re: Chris Wilting] #4706 23.01.2007 12:15
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G. Homann Offline
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Hallo,
da fällt mir nur folgende Freistellung im ADR ein:

1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung

Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:

c)Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Diese Freistellungen gelten nicht für die Klasse 7. Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung;

Da die Menge 450 L überschreitet, kann die Ausnahme nicht angewendet werden. Außerdem sieht das nicht nach "Haupttätigkeit" aus, sondern eher nach Versorgung.

Gruß aus München
Günther Homann



Re: Dieseltransport zwischen den Baustellen [Re: Chris Wilting] #4707 23.01.2007 12:59
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Kay Schmauder Offline
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Grüße aus dem "sonnigen" Süden!

Ich würde mich nicht auf 1.1.3.1.c (Handwerkerregel) berufen, da hier die freigestellten Mengen schon bei 450 Ltr. enden und dieser Punkt nicht wirklich für eine "fahrbare Tankstelle" gedacht ist.

Hier ist wohl eher 1.1.3.6 der Weg zum Glück, da Diesel gem. Tabelle ja bis 1.000 Punkten tranportiert werden darf. Und 1.000 Ltr. Diesel x Faktor 1 = 1.000 Punkte.

Was an dieser Art des Transportes interessant ist, ist der "Tank" (IBC) denn überhaupt noch zum Transport zugelassen? (Prüfungen alle 2,5 bzw. 5 Jahre).

Um die Frage zu beantworten; Es gibt hier keine Sonderregelungen für das Baugewerbe, sondern für alle die den Tranport gem 1.1.3.6 durchführen wollen. Was da alles beachtet werden muss,.... ätsch selber lesen. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />



Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Dieseltransport zwischen den Baustellen [Re: Chris Wilting] #4708 23.01.2007 16:17
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Steffan Offline
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Hallo Herr Wilting,
Es kommt darauf an, um was für eine Verpackung u.s.w. es sich handelt. Wenn es eine mobile Tankanlage ist, gibt es diese als IBC und als Tankcontainer. Diese haben beide ein Fassungsraum von ca.950- 1000 Liter. Handelt es sich um ein IBC als Tankanlage, kann bei Erfüllung der Vorgaben aus 1.1.3.1 c (Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau oder ...)sowie einer Füllmenge von bis zu 450 Liter die 1.1.3.1 c angewandt werden. Einer zeitlichen Bindung (z.B. Hin- und Rückfahrt an einem Tag) ist nicht vorgeben. Anders verhält es sich, wenn das Teil eine Zulassung als TC hat. Dann kann die Freistellung nicht in Anspruch genommen werden. Es sind, (ob voll oder leer) alle Vorschriften des ADR einzuhalten. Es ist ratsam, mal einen Blick auf die angebrachte Tafel zu werfen, was dort drauf steht. Ich denke mal, dass es sich um einen IBC handelt und nicht um ein Tank. Es wird im Sprachgebrauch immer vom Tank gesprochen, aber wenn es eine mobile Tankstelle ist, trifft dieses nicht zu. Es sei denn, es ist was neues auf dem Markt.

MfG
Steffan


Die meisten Probleme lösen sich von alleine. Man darf sie nur nicht dabei stören!
Re: Dieseltransport zwischen den Baustellen [Re: Steffan] #4709 23.01.2007 16:58
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EMeindl Offline
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Hallo Steffan,

ich würde den IBC nicht durch 1.1.3.1 c gedeckt sehen. Es handelt sich bei einem ICB um ein Großpackmittel, nicht um eine Verpackung. Sie werden zwar im gleichen Kapitel abgehandelt, sind aber separat zu betrachten (siehe Verpackungsanweisungen: es gibt unterschiedliche für Verpackungen und für Großpackmittel).

Gruß
e.meindl

Re: Dieseltransport zwischen den Baustellen [Re: EMeindl] #4710 24.01.2007 13:17
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Chris Wilting Offline OP
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Danke für die hilfreichen Antworten,

es handelte sich um eine telefonische Anfrage, die Rede war von einem doppelwandigen Tank, da schliesse ich erst mal einen IBC aus.

Gruß

Re: Dieseltransport zwischen den Baustellen [Re: Chris Wilting] #4711 24.01.2007 16:13
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Kay Schmauder Offline
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Hallole!

Ich wollte hier nur noch kurz einwerfen das es IBC's auch als Doppelwandig mit Überwachungsraum gibt. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Dieseltransport zwischen den Baustellen [Re: EMeindl] #4712 02.02.2007 14:54
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Udo Leithold Offline
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Hallo Herr Meindl,



ich möchte Ihnen widersprechen.

ein IBC ist eine Verpackung und ein Versandstück und damit kann 1.1.3.1 b) bis f) angewendet werden (siehe 1.2 Begriffsbestimmungen).

Wäre dies nicht der Fall, dürften IBC auch nicht für 1.1.3.6 verwendet werden.

Das Problem liegt aber in der Größe des IBC. Da in der Regel der Bedarf für mehrere Tage vorrätig gehalten wird, kann die Definition der Versorgung zutreffen. Dafür darf 1.1.3.1 nicht verwendet werden.

Für die Nutzung von 1.1.3.1 c) ist die tatsächliche Menge Ausschlag gebend, nicht die mögliche Menge. Daraus folgt, dass bei einem Inhalt von max. 450 Litern Diesel, eine Beförderung möglich ist.



Gleichzeitig möchte ich darauf aufmerksam machen, dass die für die Baustellenversorgung benutzten so genannten Mobiltankstellen sowohl IBC als auch TC oder Lagertank sein können. Äußerlich ist kaum ein Unterschied erkennbar.

Für die TC ist seit dem 01.01.2007 ein ADR-Schein erforderlich (Ausnahme ungereinigt leer), da die ZGG von 3,5 t des Fahrzeuges weggefallen ist.



Gruß

Udo Leithold


Re: Dieseltransport zwischen den Baustellen [Re: Udo Leithold] #4713 02.03.2007 23:44
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binder9953 Offline
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Beiträge: 7
Ich kann nur beipflichten - IBC ist definitiv eine Verpackung - ganz einfach nachzusehen Überschrift in der Zentraltabelle über der Spalte 8 <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Re: Dieseltransport zwischen den Baustellen [Re: Udo Leithold] #4714 08.03.2007 16:21
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Bernd Offline
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Beiträge: 1
Hallo,
für mich sind die Ausführungen sehr widersprüchlich.
Wie sieht es für folgenden Transport aus?

Zwei leere, ungereinigte TC (doppelwandig, Prüfdatum abgelaufen) werden zur Überprüfung ins Werk gefahren.
Handelt es sich hier um eine Gefahrguttransport? Dürfen sie überhaupt transportiert werden? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Mit freundlichem Gruß

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