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Kennzeichnung Mulde als Umverpackung? #4765 31.01.2007 19:25
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Meiers Offline OP
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Hallo Forum!
Unser Entsorger transportiert Metallpulver als UN 3089, 4.1, III im ASP Behälter (Zusammengesetzte Verpackung, Metalleimer werden in ASP eingesetzt).
Transport wird nach 1.1.3.6 durchgeführt, d.h. ASP wird entsprechend gekennzeichnet.
Zusätzlich wird der ASP nocheinmal in eine Mulde eingestellt (Aus Transportgründen) und dann befördert.
Ist dann noch einmal die Mulde als Umverpackung gemäß 5.1.2 zu kennzeichnen oder genügt es den ASP auf dem Deckel zu kennzeichen, da dieser ja von oben in der Mulde einsehbar ist.

Re: Kennzeichnung Mulde als Umverpackung? [Re: Meiers] #4766 02.02.2007 14:34
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Udo Leithold Offline
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Hallo Meiers,

streng genommen ist die Mulde eine Umverpackung. Damit wäre 5.1.2 anzuwenden.
Wird die Mulde aber so befördert, dass die Kennzeichnung des ASP erkennbar bleibt, z. B. durch zusätzliche Kennzeichnung auf dem Deckel, so könnte man auf die Kennzeichnung der Mulde verzichten. Dies ist aber ein Problem, dass der jeweilige Kontrolleur mit der Lesbarkeit hat. Werden z. B. mehrere Mulden gestapelt, so ist nichts erkennbar. Dann muss die Kennzeichnung nach 5.1.2 vorhanden sein.
Nicht unbedingt befriedigend, aber so möglich.

Gruß
Udo Leithold

Re: Kennzeichnung Mulde als Umverpackung? [Re: Udo Leithold] #4767 07.03.2007 23:03
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Mark Offline
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Hallo



Also eine Mulde ist keine Umverpackung sondern ein Container!!!



Als Container muss dieser mit den Großzetteln der enthaltenen Gefahrgüter gekennzeichnet werden, auch wenn es sich um Stückgut handelt. Diese Kennzeichnung ist an allen 4 Seiten anzubringen.



siehe 5.3.1.2 Satz 1 (nach der Bemerkung)



Bei einem Transport nach 1.1.3.6 ist diese Kennzeichnung natürlich nicht erforderlich.



Grüße

Mark Brumme

Zuletzt bearbeitet von Mark; 07.03.2007 23:09.

Grüße

Mark

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