Hallo!
Ich hab mich die letzten Stunden durch das Internet gekämpft um mich in punkto Benzintransport schlau zu machen. Es geht um folgenden Fall. Ich wohne grenznah an Österreich. Wieviel Sprit darf ich aus Österreich nach Deutschland überführen? Was für ein Behälter ist gefordert? Gilt ein leerer Behälter gefahrenrechtlich wie ein voller? Wieviel Liter darf in innerhalb Deutschlands mit mir führen.
Bisher bin ich zu folgendem Ergebnis gekommen. Bitte berichtigt mich, falls etwas falsch ist.
Steuerrechtlich (Zoll beanstandet)
Energiesteuergesetz §16, demnach 20 Liter aus Österreich nach Deutschland. Ich kann hier nicht rauslesen ob in einem Behälter oder mehrere.
Das heißt der Zoll kann nur beanstanden, wenn mehr als 20 Liter befördert werden.
gefahrenrechtlich(Polizei der Länder beanstandet)
Hier gilt das GGVSE, Plastikkanister nicht älter als 5 Jahre, Kennzeichnung leicht entzündlich und UN/3H1/xxxxx
Stahlkanister UN/3A1/xxxxx
Ist das so richtig? Wieviel Liter darf ich als Privatperson gefahrenrechtlich mit mir im Auto führen? Gilt hier das ADR? Stimmen 60 Liter? Wird hier gemäß §22 StVO Ladung geahndet? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Wenn ich einen Diesel fahre, aber Benzin dabei habe, kann man mir da was? Brauche es für ein anderes Auto.
Wäre um jede Antwort dankbar, habe sonst nichts gefunden...