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Ladungssicherung Neueinsteiger #4773 02.02.2007 21:37
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alfatssw Offline OP
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Hallo!

Ich hab mich die letzten Stunden durch das Internet gekämpft um mich in punkto Benzintransport schlau zu machen. Es geht um folgenden Fall. Ich wohne grenznah an Österreich. Wieviel Sprit darf ich aus Österreich nach Deutschland überführen? Was für ein Behälter ist gefordert? Gilt ein leerer Behälter gefahrenrechtlich wie ein voller? Wieviel Liter darf in innerhalb Deutschlands mit mir führen.

Bisher bin ich zu folgendem Ergebnis gekommen. Bitte berichtigt mich, falls etwas falsch ist.
Steuerrechtlich (Zoll beanstandet)
Energiesteuergesetz §16, demnach 20 Liter aus Österreich nach Deutschland. Ich kann hier nicht rauslesen ob in einem Behälter oder mehrere.
Das heißt der Zoll kann nur beanstanden, wenn mehr als 20 Liter befördert werden.

gefahrenrechtlich(Polizei der Länder beanstandet)
Hier gilt das GGVSE, Plastikkanister nicht älter als 5 Jahre, Kennzeichnung leicht entzündlich und UN/3H1/xxxxx
Stahlkanister UN/3A1/xxxxx
Ist das so richtig? Wieviel Liter darf ich als Privatperson gefahrenrechtlich mit mir im Auto führen? Gilt hier das ADR? Stimmen 60 Liter? Wird hier gemäß §22 StVO Ladung geahndet? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Wenn ich einen Diesel fahre, aber Benzin dabei habe, kann man mir da was? Brauche es für ein anderes Auto.

Wäre um jede Antwort dankbar, habe sonst nichts gefunden...

Re: Ladungssicherung Neueinsteiger [Re: alfatssw] #4774 06.02.2007 14:35
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SafetyFirst Offline
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Hallo,

die Thematik wurde intensiv auch im Verkehrsportal an dieser Stelle diskutiert. Vielleicht findest Du hier weitere interssante Details.

Viele Grüße,

SF.

Re: Ladungssicherung Neueinsteiger [Re: SafetyFirst] #4775 13.02.2007 03:27
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Fred Reinke Offline
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Na zwei Themen bereiche

Steuerrechtlich dürfen 20 Liter Reservekraftstoff mitgeführt werden.

Gefahrgutrechtlich dürfen in geeigneten Behältern - nicht zugelassenen Behältern - 60 Liter Kraftstoff zum Betrieb der Fahrzeuge - also im Diesel Pkw Diesel und im Beziner Bezin oder deren Einrichtungen (Standheizung) mitgeführt werden. Dann kannst du die Gefahrgutvorschriften außer Acht lassen.

Was greift sind aber die gefahrstoffrechtlichen Vorgaben und tatsächlich die Vorschriften der StVO zur Ladungssicherung.

Gruß Fred

Re: Ladungssicherung Neueinsteiger [Re: Fred Reinke] #4776 13.02.2007 09:21
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Gandalf Offline
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Hallo zusammen,

@Fred
Antwort auf
Was greift sind aber die gefahrstoffrechtlichen Vorgaben
alfatssw möchte aber doch Sprit von Ö nach D mitnehmen. Also bleibt es bei 20 l, es sei denn er gibt alles ordnungsgemäß beim Zoll an und verzollt es, dann darf es auch mehr sein (aber nicht mehr als 60 l) mit der notwendigen Sicherung.



Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 13.02.2007 09:21.

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