Hallo Allerseits,
mal wieder eine Denksportaufgabe aus einer "akademischen Diskussion" heraus (also kein konkreter Fall, damit nicht dringend <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> ):
Ein Unternehmen füllt Gefahrgut/Gefahrstoffe in Gebinde ab. Diese Gebinde werden von einem Gebindehersteller fertig bezogen, also schon komplett mit allen Kennzeichnungs-Aufdrucken.
Somit müssen diese komplett gekennzeichneten, LEEREN Gebinde ja erstmal vom Gebindehersteller zum Abfüller transportiert werden. Auf diesem nicht kennzeichnungspflichtigen Transport hat der LKW also Gebinde mit Gefahrstoff/Gefahrgut-Kennzeichnung geladen, die nichts enthalten.
Ist das zulässig?
Viele Grüße,
SF