Hallo,
habe eine Frage zur shipper's declaration bei Transport von Gefahrengüter per Luft. Wer darf die shipper's declaration for dangerous goods unterschreiben.
Ich habe im forum mehrfach gelesen, dass nur dafür geschulte Personen dies dürfen, habe aber bisher keine gesetzliche Regelung dazu gefunden.
Im Gefahrgutbeförderungsgesetz wird bei Luftfahrt nur auf die ICAO-TI verwiesen, die Regelungen im GGBG erfassen ja nur zT. die Luftfahrt und beim Gefahrengutbeauftragten eben nicht.
Ich habe online nirgends den Originaltext ICAO-TI oder IATA DGR gefunden, es müsste aber bei ICAO-Ti bei 5.1 stehen.
vielleicht könnte mir wer da helfen.
vielen dank & gruß
Zuletzt bearbeitet von Spoon01; 07.02.2007 11:46.