Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Berechnung der noch gültigen Rn 10011 #48 13.03.2002 22:57
A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
Nicht registriert
A
Die Berechnung nach der Rn 10011 der Anlage B zum ADR wirft immer wieder mal die Frage auf, wer muß oder soll hier die Berechnung durchführen ?
<br>Wer muß hier mit ins Boot der Verantwortlichkeiten gezogen werden ?
<br>Dies kann natürlich der geschulte ADR-Stückgutfahrer sein, wer kann aber als ungeschulter Fahrer erst einmal erkennnen, hier transportiere ich Gefahrgut und dann noch in einer Menge, bei deren Überschreitung ich voll und ganz den Gefahrgutvorschriften unterliege, sei es nach der GGVS bzw. der neuen GGVSE.
<br>Meine Frage: Ist hier nur der Fahrer gefragt ?
<br>

Re: Berechnung der noch gültigen Rn 10011 #49 27.03.2002 10:17
Registriert: Mar 2002
Beiträge: 51
gkleeberger Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Mar 2002
Beiträge: 51
Hallo,
<br>die Berechnung allein genügt ja nicht, der berechnete Wert muss ja auch im Befpap. eingetragen werden. Die Tabelle findet man jetzt in Kap. 1.1.3.6.3 und der berechnete Wert muss weiterhin, gem. Kap. 5.4.1.1.1 (g) Bem. eingetragen werden.
<br>Verantwortlich ist natürlich der Fahrer, aber wenn dort Mängel sind, wird man wohl auch an die Verantwortlichen herantreten, die für die aufgabenbezogene Einweisung (ehem. Rn 10316, Kap. 1.3) und auch für geeignete Arbeitsanweisungen verantwortlich sind und die diese Mängel nicht beseitigt haben.

Re: Berechnung der noch gültigen Rn 10011 [Re: gkleeberger] #50 30.03.2002 15:21
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 28
Fred Reinke Offline
Spezi
Offline
Spezi
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 28
Na da bin ich aber nicht ganz einverstanden. Nach §9 GGVSE muß der Fahrer das Beförderungspapier zwar mitführen, für die Eintragungen ist aber wohl der Absender verantwortlich. Der Beförderer muss dann dafür sorgen, dass ein Beförderungspaier mitgegeben wird.
<br>
<br>Außerdem sollte beachtet werden, dass nach GBV jeder Fahrer gefahrgutrechtlich geschult sein muss (sonstige verantwortliche Person) und deshalb die Eintragungen lesen können muss.
<br>
<br>Verantwortlich hiefür der Unternehmer.

Re: Berechnung der noch gültigen Rn 10011 [Re: Fred Reinke] #51 02.04.2002 07:46
Registriert: Mar 2002
Beiträge: 51
gkleeberger Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
Registriert: Mar 2002
Beiträge: 51
Sorry, selbstverständlich ist der Absender als Ersteller des Beförderungspapieres für die kompletten Eintragungen zuständig. Der Fahrer ist aber kontrollpflichtig und sollte sehr wohl in der Lage sein, das Beförderungspapier zu bewerten.
<br>Ggf. muss er, nach einer Teilentladung, den Wert korrigieren.
<br>Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu, dass das Unternehmen hier für die Grundlagenqualifikation zuständig ist.


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Gb nach IMDG-Code
von M.A.T. - 24.04.2024 19:05
Alte Stoffkategorien ADN K0-K3
von Claudi - 24.04.2024 18:37
Formular IMO Erklärung
von DJSMP - 24.04.2024 12:42
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3