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Verantwortung bei FCA Transport #4799 08.02.2007 08:29
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AndyG Offline OP
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Welche Verantwortung hat unser Unternehmen beim FCA (free carrier: frei Frachtführer) - Gefahrgutversand?

Unser Kunde organisiert den Gefahrgut LKW und trägt die Transportkosten, Gefahrgut wird in unserem Werk verladen.

Wer hat das Beförderungspapier zu erstellen?

Wer entscheidet ob der Transport nach Freigrenzen durchgeführt wird, etc...?

Kann mir hierbei jemand weiterhelfen?

Re: Verantwortung bei FCA Transport [Re: AndyG] #4800 08.02.2007 09:39
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G. Homann Offline
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Hallo Andy,
also schauen wir mal im ADR nach, die GGVSE gilt ja in Österreich nicht:

1.2.1 Begriffsbestimmungen

Absender:
Das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages, gilt als Absender der Absender gemäß diesem Vertrag.

-> Prüfen, wer als Absender im Vertrag genannt ist. Der ist dann auch für die Erstellung des Beförderungspapiers zuständig:

1.4.2.1 Absender

Der Absender gefährlicher Güter ist verpflichtet, eine den Vorschriften des ADR entsprechende Sendung zur Beförderung zu übergeben. Im Rahmen des Abschnitts 1.4.1 hat er insbesondere:


b)dem Beförderer die erforderlichen Angaben und Informationen und gegebenenfalls die erforderlichen Beförderungspapiere und Begleitpapiere (Genehmigungen, Zulassungen, Benachrichtigungen, Zeugnisse usw.) unter Berücksichtigung insbesondere der Vorschriften des Kapitels 5.4 und der Tabelle A des Kapitels 3.2 zu liefern;

1.2.1 Begriffsbestimmungen

Verlader:
Das Unternehmen, das die gefährlichen Güter in ein Fahrzeug oder einen Großcontainer verlädt.
-> Das trifft wohl auf Dein Unternehmen zu.

1.4.3.1 Verlader

1.4.3.1.1 [Pflichten]

Im Rahmen des Abschnitts 1.4.1 hat der Verlader insbesondere folgende Pflichten: Der Verlader

a)darf gefährliche Güter dem Beförderer nur übergeben, wenn sie gemäß ADR zur Beförderung zugelassen sind;

b)hat bei der Übergabe verpackter gefährlicher Güter oder ungereinigter leerer Verpackungen zur Beförderung zu prüfen, ob die Verpackung beschädigt ist. Er darf ein Versandstück, dessen Verpackung beschädigt, insbesondere undicht ist, so dass gefährliches Gut austritt oder austreten kann, zur Beförderung erst übergeben, wenn der Mangel beseitigt worden ist; Gleiches gilt für ungereinigte leere Verpackungen;

c)hat beim Verladen von gefährlichen Gütern in Fahrzeuge, Großcontainer oder Kleincontainer die Vorschriften für die Beladung und Handhabung zu beachten;

d)hat nach dem Verladen gefährlicher Güter in Container die Vorschriften für die Gefahrenkennzeichnungen nach Kapitel 5.3 zu beachten;

e)hat beim Verladen von Versandstücken die Zusammenladeverbote auch unter Berücksichtigung der bereits im Fahrzeug oder Großcontainer befindlichen gefährlichen Güter sowie die Vorschriften über die Trennung von Nahrungs- , Genuss- und Futtermitteln zu beachten.

Gruß aus München
Günther Homann

Re: Verantwortung bei FCA Transport [Re: G. Homann] #4801 12.02.2007 08:11
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AndyG Offline OP
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Danke für die rasche Antwort!

Re: Verantwortung bei FCA Transport [Re: AndyG] #4802 13.02.2007 16:09
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Erwin Sigrist Offline
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FCA gehört zu den sogenannten Incoterms (International Commercial Terms) der IHK Paris. Incoterms und Gefahrgutvorschriften haben nichts, aber wirklich nichts miteinander zu tun! Sonst könnte ja ein Versender bei einer EXW-Lieferung die Ware ohne Papiere auf die Verladerampe stellen. Auch der in den Incoterms definierte "Gefahrenübergang" (Transfer of Risk) hat mit Gefahrgut nichts zu tun sondern definiert den Übergang des Risikos, bzgl Beschädigung und Verlust der Ware, vom Verkäufer auf den Käufer.

Man muss sich strikt an die Pflichten, wie sie in den bekannten Gefahrgut-Regelwerken definiert sind, halten. Incoterms hin oder her!

Sonnige Grüsse aus Zürich

Erwin Sigrist


scienceindustries
Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech
Zürich / Schweiz
Re: Verantwortung bei FCA Transport [Re: Erwin Sigrist] #4803 14.02.2007 11:11
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EMeindl Offline
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Hallo Herr Sigrist,

die Incoterms haben sehr wohl was mit dem Gefahrguttransport zu tun. Bei einer EXW Lieferung organisiert der Empfänger den Transport. Er tritt also zumindest als Auftraggeber des Absenders auf. Das Unternehmen in dem das Produkt abgeholt wird ist dann Verlader bzw. Befüller. Daß die Transportdokumentaion von dort aus mitgegeben wird, ist zwar üblich ich kenne aber viele Fälle, in denen sich der Fahrer noch ein eigenes Beförderungspapier schreibt. Für Kontrollbehörden ist es oft ein Problem festzustellen, wer nun gefahrgutrechtlich welche Funktion hat, wie in zwei Veranstaltungen beim VCI kürzlich diskutiert wurde.

Gruß
e.meindl


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