Gefahrgut im Sammelgutverkehr: unvollst. Sendung
#4862
22.02.2007 10:36
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GbWeidlich
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Hallo Kollegen,
folgende Situation: Eine Gefahrgutsendung bestehend aus 4 Pal. mit insg. 44 Kanistern, davon 23 Kanister mit Gefahrgut soll verladen werden. Fälschlich kommen ab dem Speditionslager zunächst nur 3 Pal.zur Verladung. 1 Pal. soll nachträglich versandt werden; die Papiere sind für die Gesamtsendung ausgestellt, die Gefahrgutmenge der stehengebliebenen Pal. ist unbekannt.
Wie bin ich auf der sicheren Seite? Am besten die Pal. abpacken und die tatsächliche Gefahrgutmenge in Erfahrung bringen oder die einzelne Pal. mit den Papieren der Gesamtsendung versenden (dann ist die Angabe der Gefahrgutmenge zu hoch) ?
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Re: Gefahrgut im Sammelgutverkehr: unvollst. Sendung
[Re: GbWeidlich]
#4863
22.02.2007 11:30
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Udo Leithold
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Hallo,
für jede Beförderungseinheit muss ein gesondertes Beförderungspapier ausgestellt werden. Ein Umschreiben des vorhanden ist notwendig. Bei einer Kontroole kann es ja vorkommen, dass gerade das Fahrzeug herausgezogen wird, dass kein Beförderungspapier mitführt. Die Antwort des Fahrers auf die Frage nach dem Beförderungspapier wäre evtl.: "Da fährt mein Beförderungspapier." Ein Beförderungspapier mit falschen Angaben kann ebenso zu Problemen führen.
Gruß Udo Leithold
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Re: Gefahrgut im Sammelgutverkehr: unvollst. Sendung
[Re: Udo Leithold]
#4864
22.02.2007 11:57
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GbWeidlich
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Genau das ist das (nicht seltene) Problem.
Es wird von uns zusätzlich ein Beförderungspapier für den gesamten Sammelladungs-Hauptlauf erstellt auf Basis der einzelnen Begleitpapiere der ADR-Stückgutsendungen. D.h., ein Beförderungspapier fehlt nie; wenn aber eine Sendung geteilt wird (aus welchen Gründen auch immer), gibt es Mengendifferenzen zwischen Soll (lt. Papieren) und Ist.
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Re: Gefahrgut im Sammelgutverkehr: unvollst. Sendung
[Re: GbWeidlich]
#4865
22.02.2007 14:44
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Udo Leithold
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Hallo,
habe nun konkret im ADR nachgesehen. In 5.4.1.4.2 kann die Lösung nachgelesen werden. "..., sind mindestens so viele Papiere oder KOPIEN des einen Papiers auszufertigen ...". In einer Kopie kann die Menge nicht geändert werden. Ein entsprechender Vermerk auf die Teilung wäre aber angebracht.
Gruß Udo Leithold
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Re: Gefahrgut im Sammelgutverkehr: unvollst. Sendung
[Re: Udo Leithold]
#4866
26.02.2007 19:46
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GbWeidlich
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Re: Gefahrgut im Sammelgutverkehr: unvollst. Sendung
[Re: GbWeidlich]
#4867
26.02.2007 23:03
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Markus Ungethüm
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Hallo Kollegen!
Der Sinn von 5.4.1.4.2 erschließt sich mir immer noch nicht so recht - vielleicht steh ich aber ja auch nur etwas "auf der Leitung" ... <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Es wäre danach also völlig in Ordnung, ein Beförderungspapier mitzuführen, auf dem Güter verzeichnet sind, die tatsächlich gar nicht verladen sind ???
Beispiel:
Im Beförderungspapier: 20 Kanister - UN 1791, Hypochloritlösung, 8, III - Gesamt 400 kg 20 Kanister - UN 1824, Natriumhydroxidlösung, 8, II - Gesamt 400 kg
Real existierend auf dem LKW: 10 Kanister UN 1791, sonst nichts.
Wäre das OK? Wie gehen die Kontrollbehörden damit um? Und - um es endgültig kompliziert zu machen: Darf ich nun nach 1.1.3.6 befördern? (Lt. Papier nein, lt. tatsächlicher Ladung ja ...)
Also, ohne den versendenden" Kollegen jetzt kriminelle Motive unterstellen zu wollen - damit wäre doch jedem Unfug Tür und Tor geöffnet! Bisher bin ich immer davon ausgegangen, daß Ladung und Papiere schon übereinstimmen müssen ...
Kann bitte jemand meine Verwirrung auflösen ?
Grüßle,
Markus
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Re: Gefahrgut im Sammelgutverkehr: unvollst. Sendung
[Re: Markus Ungethüm]
#4868
27.02.2007 13:40
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Wilhelm Kassing
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Guten Tag zusammen, wir sollten uns 10 Sekunden Zeit nehmen und über den Sinn und Zweck des Beförderungspapiers nachdenken, dann ergeben sich viele Antworten von allein.
Grüsse aus Wadern
W. Kassing
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Re: Gefahrgut im Sammelgutverkehr: unvollst. Sendung
[Re: Wilhelm Kassing]
#4869
27.02.2007 19:36
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Vielen Dank für Ihre kluge und hilfsbereite Antwort!
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Re: Gefahrgut im Sammelgutverkehr: unvollst. Sendung
[Re: GbWeidlich]
#4870
27.02.2007 19:44
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GbWeidlich
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Ernsthaft: Sicherlich muss das Beförderungspapier mit der tatsächlich verladenen Menge übereinstimmen- Meine Situationsbeschreibung setzt einen Fall voraus, in dem das sprichwörtliche Kind längst in den Brunnen gefallen ist- dies kann u.U. im Sammelladungsverkehr u.a. passieren, wenn am HUB, am zentralen Umschlagslager, eine Sendung aus Platzmangel gesplittet wird. Die Gefahrgutdokumente begleiten dann i.d.R. den ersten Teil der Sendung. Bestenfalls begleitet eine Kopie der Gefahrgutdokumente die zweite Sendungshälfte- dann stimmen die Mengen jedoch nicht mehr überein.
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Re: Gefahrgut im Sammelgutverkehr: unvollst. Sendung
[Re: GbWeidlich]
#4871
28.02.2007 10:20
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Wilhelm Kassing
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Guten Morgen GbWeidlich, wie gesagt, Sie haben die Antwort selbst gegeben: die Angaben im Beförderungspapier müssen mit der tatsächlichen Gefahrgutladung übereinstimmen.
Irgendjemand sollte doch bei der Verladung im Umschlaglager wissen, was tatsächlich in der Beförderungseinheit verladen worden ist und in der Lage sein, das passende Beförderungspapier zu erstellen. Wie sollte auch sonst der bei Verladung erforderliche Hinweis auf das Gefahrgut an den Fahrer der Beförderungseinheit gegeben werden und ggf. die zur Ladung gehörenden Schriftlichen Weisungen mitgegeben werden können. Das Kind darf halt bei keinem Beteiligten in den Brunnen fallen, auch nicht bei Sammelgutverkehr. Vor der Abfahrt muss der Brunnen eben irgendwie abgesichert werden.
Grüsse aus Wadern
W.Kassing
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LGA
von M.A.T. - 07.06.2025 13:43
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