Hallo,
zugegeben sehr spät, aber trotzdem der Versuch zu helfen:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter u. a. bei der Einstellung und bei Veränderungen des Arbeitsplatzes angemessen und ausreichend zu unterweisen. Also arbeitsplatzbezogen und betriebsgerecht selbst unterweisen oder unterweisen lassen. Die Schulung muss während der Arbeitszeit erfolgen (Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG - § 12 )
Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 Grundsätze der Prävention konkretisiert diese staatliche Vorschrift und verpflichtet den Arbeitgeber, die Unterweisung mindestens jährlich einmal zu wiederholen. Über Inhalt, Zeitpunkt und Zeitdauer ist ein Nachweis anzulegen.
Zum Thema Ladungssicherung folgt daraus, dass alle an der Ladung beteiligte und verantwortliche Arbeitnehmer jährlich mindestens einmal diesbezüglich zu unterweisen sind.