Schüttguttransport UN 3077 - VV3
#4879
04.03.2007 13:19
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Susann Miller
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Hallo Gefahrgutkollegen,
ich habe ein Problem beim Transport von UN 3077 in einem Schüttgutcontainer. Lt. ADR ist hier die VV3 zu beachten und ein bedeckter Container zu verwenden. Bisher wurde/wird ein gedeckter Container verwendet. Aus Sicherheitsgründen soll dies auch weiterhin so gehandhabt werden.
Gibt es bei den Schüttgutcontainern eine Hierarchie?
Ich denke, ein gedeckter Container ist doch "sicherer" als ein "bedeckter" Container und möchte die Vorschriten so auslegen, dass es bedeckter erlaubt und ein gedeckter nicht zwingend vorgeschrieben ist. Ist dies richtig so, oder muss ein bedeckter Container für diese Transporte verwendet werden?
Vielen Dank schon vorab für eine Hilfestellung.
Herzliche Grüße Susann Miller
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Re: Schüttguttransport UN 3077 - VV3
[Re: Susann Miller]
#4880
04.03.2007 23:12
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Markus Ungethüm
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Hallo Frau Miller!
prinzipiell würde ich Ihnen zustimmen, aber die VV3 sagt bei genauer Lesart auch:
"...und bedeckten Großcontainern mit ausreichender Belüftung ist zugelassen."
Ich vermute mal, die Sache mit der "ausreichenden Belüftung" wird im gedeckten Container zum Problem werden!
Gruß,
Markus
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Re: Schüttguttransport UN 3077 - VV3
[Re: Markus Ungethüm]
#4881
05.03.2007 09:13
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Gandalf
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Hallo Frau Miller, ich verstehe das etwas anders, da in der Überschrift zu 7.3.3 "bei Anwendung des UA 7.3.1.1 b" steht. Hier heißt es dann dass "nur befördert werden darf" wenn entweder a oder b. Unter 7.3.1.1 b heißt es dann: die aufgeführten Bedingungen sind zusätzlich zu den "allgemeinen" Vorschriften anzuwenden. Insoweit verstehe ich das so, dass was anderes in dem Falle nicht geht. Gruß Gandalf
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Re: Schüttguttransport UN 3077 - VV3
[Re: Markus Ungethüm]
#4882
05.03.2007 12:52
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Susann Miller
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Hallo Kollegen,
vielen Dank für die Antworten.
Zum Thema "Belüftung": Dazu haben wir uns Gedanken gemacht. Der gedeckte Container hat einen Spalt von ca. 1cm rundum, wo der Deckel aufliegt, also sollte eine ausreichende Belüftung (ist ja nicht definiert) gegeben sein; zum zweiten kann bei dem Stoff der transportiert wird keine gefährliche Reaktion entstehen, auch wenn er theoretisch "luftdicht verschlossen" transportiert werden würde.
Zu der Meinung von Gandalf: prinzipiell wäre es natürlich möglich, einen bedeckten Container zu verwenden, dies hat aber mehrere Nachteile:
a) der Container steht relativ lange am Hof, so dass Regenwasser auf der Plane stehenbleibt und ggf. zu Beschädigungen der Plane führen kann; b) Eindringen von Tropfwasser in den Container ist nicht auszuschließen; c) der Aufwand die Plane zum Beladen immer wieder zu öffnen ist relativ umständlich;
Ich sehe keine Nachteile aus der Verwendung eines gedeckten Containers, aber ich sehe natürlich auch, das der reine Gesetzeswortlaut dagegen spricht...
Viele Grüße Susann
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Re: Schüttguttransport UN 3077 - VV3
[Re: Susann Miller]
#4883
06.03.2007 09:06
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Gandalf
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Hallo Frau Miller, nur so zum Verständnis. Der gedeckte Container hat einen Spalt von ca. 1cm rundum Und da kann dann kein Tropfwasser eindringen, wenn der länger am Hof steht oder bei Regenwetter befördert wird? <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Gruß Gandalf
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Re: Schüttguttransport UN 3077 - VV3
[Re: Susann Miller]
#4884
08.03.2007 23:44
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Mark
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Hallo Susann Miller,
das Problem ist extrem umfangreich, doch für UN 3077 kann kein gedeckter Container verwendet werden, weil nicht zulässig, es gibt keine Hirachie.
Aber ein Tipp, die BAM hält einen Container als bedeckt, wenn mindestens 50% der Dachfläche mit einer Plane versehen ist. Also die Hälfte bedecken und bedeckt lassen und zum befüllen nur einen Teil mit einem Schiebedeckel öffnen und wieder schließen. Oder Einzelausnahme beantragen.
Zur kleinen Erläuterung: Im Abfallwesen werden für die UN 3175 (auch VV3) sehr viel gedeckte Container verwendet. Dies ist national nur unter Verwendung der Ausnahme 27 zulässig. die Ausnahme 27 läuft jedoch zum 31.12.2007 aus. Wer danach noch mit gedeckten Container (Mulden) Abfälle der UN 3175 transportieren will muss seine Container von der BAM nach BK2 zulassen. Da viele Kunden das Problem haben, dass die Container im Freien stehen und man sich die Arbeit des auf- und zuplanens nicht machen will, möchten diese Deckelcontainer haben.
Leider lässt die UN 3077 die BK2 nicht zu, so dass der Container zwingend bedeckt sein muss. Allerdings habe ich kein Verständnis, warum für die UN 3077 die VV3 verwendet wurde, eine Belüftung dürfte (im Gegensatz zur UN 3175) keinen Vorteil bringen, deshalb einfach mit einer Einzelausnahme versuchen.
Grüße
Mark Brumme
Grüße
Mark
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Re: Schüttguttransport UN 3077 - VV3
[Re: Mark]
#4885
12.03.2007 19:33
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Susann Miller
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Hallo Kollegen,
vielen Dank für die hilfreichen und aussagekräftigen Antworten.
Viele Grüße Susann Miller
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Re: Schüttguttransport UN 3077 - VV3
[Re: Mark]
#4886
16.03.2007 14:00
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Stefan
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Hallo, ich möchte mich mit einem ähnlichen Problem, das zum Teil schon besprochen wurde, gerne hier anhängen.
Wie ist die Verfahrensweise, wenn ich mit meinen gedeckten Containern auch im nächsten Jahr (nach Auslaufen der Ausnahme 27) noch die UN 3175 in loser Schüttung transportieren möchte?
Welche Möglichkeiten und auch Kosten ergeben sich da für mich?
Ich danke schon mal im Voraus für die hoffentlich hilfreichen Antworten.
Gruß Stefan
per aspera ad astra
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Re: Schüttguttransport UN 3077 - VV3
[Re: Stefan]
#4887
16.03.2007 23:03
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Mark
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Hallo Stefan,
also es muss ein Antrag zur Weiternutzung bei der BAM abgegeben werden. Grundsätzlich ist dies nur für Container möglich, die vor dem 01.01.2007 in Betrieb genommen wurden.
Für den Antrag müssen bestimmte Unterlagen zur Verfügung gestellt werden: Zeichnungen oder Fotos, UVV-Berichte, Zustandsbericht der Container (muss von einem Gutachter oder Gefahrgutbeauftragten erstellt werden) Angaben zu Material und Wanddicke etc. Auskunft und eine genaue Zusammenstellung erhält man bei der Fachgruppe III.2 der BAM.
Zu den Kosten kann ich noch nichts sagen, da ich selbst noch auf den Gebührenbescheid warte. Am besten auch gleich dort nachfragen.
Die Zulassung ging bei uns recht zügig. Bei vollständigen Unterlagen etwa 4 Wochen.
Grüße
Mark Brumme
Grüße
Mark
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Re: Schüttguttransport UN 3077 - VV3
[Re: Stefan]
#4888
21.03.2007 10:06
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Tornau
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Hallo,
hatten dieses Problem mit UN 3175 (da die Ausnahme ja schon mal ausgelaufen war und die neue GGAV erst später kam).
Einfachste Sache war eine Einzelausnahme durch die zuständige Behörde.
Gruß Volker
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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