Hallo Heraldo,
zum Stichwort Kombiverkehr gibt es da was:
[Bitte nicht nach Fundstelle fragen]
Im Kombiverkehr sind mehr als 40 Tonnen erlaubt (ich meine bis 44 Tonnen), wenn der zu transportierende Container vom Bahnhof zum Empfänger oder vom Absender zum Bahnhof transportiert wird. Für den Transport muss die Buchungsbescheinigung der Bahngesellschaft mitgeführt werden.
Hat aber nichts mit dem Gefahrgutrecht zu tun.
Grüße
Mark Brumme