Hallo Joscha Ties,
schau dir bitte den Abschnitt 3.4.7 an:
sinngemäß:
Umverpackungen, die LQ-Verpackungen enthalten müssen für jedes dort enthaltene Gut gekennzeichnet werden, es sei denn, die Kennzeichnungen sind sichtbar.
Also, wenn die Verpackungen beispielsweise mit einer durchsichtigen Folie gesichert werden, und die Kennzeichnung bleibt sichtbar (nicht nach Innen zeigend!!), braucht nicht gekennzeichnet zu werden. Verwendet man eine nicht durchsichtige Folie, muss die Palette mit der Raute und den UN-Nummern der Inhalte gekennzeichnet werden (oder mit LQ, wenn es sich um mehr als einer UN-Nummer handelt)
Grüße
Mark Brumme