hallo,
ein kunde möchte uns UN0289 (insgesamt 0,016 kg)zur Verpackung für Luftfracht zukommen lassen. er möchte nun wissen, ob der spediteur hierzu einen spreng-stoffbefähigungsschein vorweisen muß. gibt es hier auch ausnahmen bei geringen mengen etc.? vielleicht weiß auch jemand, wo man das nachlesen kann.
bedanke mich im voraus.
Lieben Gruß
AVS