Hallo Forum User,
ich habe gerade das Problem, das wir in der Firma für einen Auftraggeber bei diversen Abholstellen Altbatterien einsammeln sollen und diese zu einer zentralen Sammelstelle gebracht werden. Nun hat sich die Frage aufgetan, ob der Transport solcher Batterien (Mignon, A, AA, AAA, Knopfzellen etc. "keine Autobatterien")unter das Gefahrgutrecht fallen und falls ja, welche Vorschriften hier zu beachten sind. Hierbei ist noch zu erwähnen das gleichzeitig Medikamentenabfälle mit dem Fahrzeug auf der Ladefläche befördert werden. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen 2,8 to bzw. 3,5 to mit LKW Zulassung und ohne gesonderte Belüftungseinheit.
Seitens des Auftraggebers werden Plastikwannen zum Einsammeln der Altbatterien zur Verfügung gestellt, welche jedoch keinerlei Verpackungsprüfung nach ADR unterzogen wurden und oben offen sind.
Für Eure Hilfe bedanke ich mich jetzt schon.
Grüße
Schwabinger