leere Verpackungen
#5103
18.05.2007 14:01
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Vadura
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Neuling
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Hallo!
Bis jetzt hat mir schon nur das Lesen hier viel gebracht.Tolle Sache!
Aber jetzt habe ich eine Frage, die hier so (glaube ich) noch nicht gestellt wurde: Ich transportiere Mehrwegbehälter, die dauerhaft fertig bezettelt sind (da immer dasselbe transportiert wird). Befüllt werden diese nur mit Inlay. D.h. wirklich "ungereinigt" sind diese Behälter nie. Gelten diese Behälter im leeren Zustand dann trotzdem als "leere ungereinigte", weil diese bezettelt sind, oder kann ich die Behälter ausserhalb des ADR transportieren, weil wirklich leer im sinne von "nicht verunreinigt"?
Danke schon mal für die Tips!!
vadura
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Re: leere Verpackungen
[Re: Vadura]
#5104
21.05.2007 10:13
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TDamm
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Hallo Vadura,
vom Grundsatz her sind alle Verpackungen, die gefährliche Güter oder Reste davon enthalten mit einem Gefahrenzettel und der UN - Nr. zu versehen. Wenn eine entleer und nicht gereinigt Verpackung befördert wird, ist diese weiterhin zu Kennzeichnen. Leider geht das ADR nicht davon aus, dass abgesehen von Großverpackungen diese wieder benutzt werden (siehe die UA 5.2.2.1.1 ADR). Bei einer Kontrolle gehen die meisten Beamten erstmal davon aus, dass, wenn die Verpackung nach ADR gekennzeichnet ist, sich dort auch das Gut drin befindet. Im Zweifelsfall muss es bewiesen werden, was Zeit und Nerven kostet.
Da die Beförderung von leere ungereinigte Verpackungen unter die Freistellung fallen, dürfte der Aufwand den das ADR für solcher Verpackungen vorschreibt geringer sein, als die Gefahrenzettel nach der Reinigung mühsam von jeder einzelnen abzukratzen und ihn nach dem erneuten Verpacken wieder anzubringen.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: leere Verpackungen
[Re: TDamm]
#5105
04.06.2007 09:54
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GbWeidlich
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Hallo zusammen,
andere Frage zu leeren, ungereinigten Verpackungen.
Generell sind für diese keine schriftlichen Weisungen nötig (1.1.3.5 oder 1.1.3.6 ADR). Wenn ich jedoch z.B. auf einem Sammelladungs-LKW bereits zusätzliches Gefahrgut in einer Menge habe, bei der ich keine Ausnahmen anwenden kann- sind für die leeren, ungereinigten Verpackungen Unfallmerkblätter erforderlich oder kann ich dennoch 1.1.3.5 ADR anwenden?
Hier gibt es in der Praxis regelmäßig Diskussionen zwischen dem Verlader, der sich auf 1.1.3.6 ADR beruft und uns, da die unger. leeren Verpackungen häufig in Sammelladung weiterbefördert werden und zT zusammen mit anderen Gefahrgütern.
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Re: leere Verpackungen
[Re: GbWeidlich]
#5106
05.06.2007 20:55
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Mark
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Hallo zusammen,
das ist ein immer diskutierter wunder Punkt, nicht nur bei leeren Verpackungen, sondern auch bei anderen Gütern, die gemäß 1.1.3.6 aufgegeben werden.
Der Verlader und der Absender muss kein Unfallmerkblatt mitgeben, wegen der Befreiung aus 1.1.3.6, wenn auf einem Sammeltransport da auf einmal die 1000 Punkte überschritten werden ist ein Unfallmerkblatt erforderlich, ganz klar der Beförderer und der Fahrer für verantwortlich, der Verlader und der Absender, kann jedoch unter Umständen nicht wissen, dass die Menge zur Uhrzeit X überschritten wurde. Für den Inhalt des Unfallmerkblattes, dass der Beförderer sich jetzt beschafft ist jedoch der Absender verantwortlich <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" /> <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Ich denke die neuen angedachten Regelungen bzgl. der Unfallmerkblätter zum ADR 2009 werden Abhilfe schaffen und das Problem lösen
Grüße
Mark Brumme
Grüße
Mark
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Re: leere Verpackungen
[Re: Mark]
#5107
06.06.2007 10:50
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GbWeidlich
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Das denke ich auch, aber noch haben wir leider nicht 2009. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Es ging mir jetzt allerdings auch um die Freistellung nach 1.1.3.5 - wenn auf die Freistellung nach 1.1.3.5 hingewiesen wird im Beförderungspapier des unger. Leergutes, muß dann bei Überschreiten der 1000 Punkte durch weiteres Gefahrgut dennoch ein UMB für das Leergut mitgegeben werden und wo steht das im ADR?? Danke im voraus!
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Re: leere Verpackungen
[Re: GbWeidlich]
#5108
06.06.2007 21:11
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Mark
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Hallo,
zunächst zur 1.1.3.5:
Wenn Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahr ergriffen wurden (Aussage der Freistellung 1.1.3.5), dann handelt es sich logischerweise nicht mehr um Gefahrgut, es braucht kein Unfallmerkblatt mitgegeben werden, auch wenn anderes Gut mitgeführt wird, logisch.
Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahr (ohne zu Reinigen) könnten bspw. sein: Neutralisation, Entgiftung, Trocknung
Zur 1.1.3.6:
Wenn die 1000 Punkte überschritten sind, dann greifen auch die Freistellungen aus 1.1.3.6.2 nicht mehr, demnach muss dann auch der Abschnitt 5.4.3 eingehalten werden.
Grüße
Mark Brumme
Grüße
Mark
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Re: leere Verpackungen
[Re: Mark]
#5109
07.06.2007 07:10
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TDamm
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Hallo Mark,
wo kann man dem die angedachten neuen Regelungen (ADR 2009) bezüglich der schriftlichen Weisungen nachlesen? Ich hatte da zwar mal die Vorstellungen eines Verbandes gehört (A4 Seite), aber ob dass die WP 15 so annimmt, glaube ich persönlich nicht.
Ich bin aber nicht der Meinung, dass der Beförderer die schriftlichen Weisungen erstellen soll. Das wäre nur der Fall, wenn Beförderer und Absender eine Person wäre. In der Regel beauftragt eine Spedition einen Beförderer (Subi) die Sammelgüter auszurollen bzw. einzusammeln. Damit wird der Spediteur zum Absender. Der Auftraggeber des Absenders hat dem Spediteur (Absender) bei Auftragserteilung die konkreten Angaben zum Stoff und zur Menge zu übergeben. Somit ist der Spediteur (Absender) in der Lage die Überschreitung der 1000 Punkte zu bestimmen und für alle Güter dieses Transporte schriftliche Weisungen zu erstellen. Leider stelle ich immer mehr fest, dass die in der GGVSE vorgeschrieben vorherigen Informationen gar nicht oder erst beim Eintreffen des Fahrzeuges dem Fahrer übermittelt werden. Diese Verstöße sind auf der Straße auch nicht sofort feststellbar. Dort werden in der Regel die Folgen aus diesen Verstößen angezeigt (fehlende Ausrüstung). Es liegt also auch an den Kontrollbehörden dort tiefgründiger zu Ermitteln.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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