Hallo Dana,
vielen Dank für Deine Antwort. In 1.5 wird nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Schulung Voraussetzung um diese Shipper's zu unterschreiben, Bitte nenne mir den Paragrapfen, wo das steht.
Hallo Jutta,
die Shippers Declaration for Dangerous Goods darf nur unterschreiben, wer eine erforderliche Schulung absolviert hat. Die Kenntnisse müssen in einer Prüfung nachgewiesen werden. Ebenfalls muss eine Wiederholungsschulung innerhalb von 24 Monaten erfolgen.
Dies ist im IATA Buch geregelt. Dies kannst du in den IATA Vorschriften, Kapitel 1.5 nachlesen. (Deutsche Angabe, Seite 5)
Grüsse Dana Ziegler [/quote]