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Zustand von Europaletten beim Transport #5151 05.06.2007 10:42
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Hallo,

da wir in unserem Unternehmen Gefahrgüter in einem Hochregallager lagern, wurde von uns eine Anweisung erstellt in welchem Zustand die Europaletten sein müssen auf denen die Gefahrstoffe transportiert werden.

Da wir teilweise Gefahrstoffe als Handelsware versenden, werden dies bei uns angeliefert und dann direkt in den Versand gebracht. Bei diesen Paletten kommt es vor, das sie nicht den Vorgaben für die Lagerung bei uns entsprechen. Die Mitarbeiter berufen sich nun darauf das diese Vorgaben nicht für diese Paletten gelten.

Langer Rede kurzer Sinn, gibt es im ADR oder in einer anderen Verordnung eine Festlegung wie die Ladehilfsmittel beschaffen sein müssen?

Im ADR habe ich nichts zutreffendes gefunden. Aber viele Augen sehen besser als zwei.

Das die Paletten in einem guten Zustand sein sollen sagt mir mein gesunder Menschenverstand, da das umstapeln der Gefahrstoffe auf andere Paletten mehr Arbeit für die Mitarbeiter bedeutet, ist dieses Argument leider nicht geeignet um die Mitarbeiter davon zu überzeugen.

Im vorraus vielen Dank.




Re: Zustand von Europaletten beim Transport [Re: mghc] #5152 05.06.2007 11:09
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Erwin Sigrist Offline
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Hallo mghc (können Sie sich hier nicht mit Namen melden...?)

Das wäre ja noch schöner, wenn wir nun in den Regelwerken auch noch Vorschriften für die Ladehilfsmittel hätten. Man wundert sich doch immer, weshalb es immer mehr Vorschriften gibt und die Regelungsdichte immer schlimmer wird.

Selbstverständlich müssen die Ladehilfsmittel in gutem Zustand sein. (dass viele Unternehmen billigsten Paletten einkaufen welche den Anforderungen an sogenannte EURO-Paletten nicht entsprechen, sei hier nur am Rande erwähnt.). Aber es ist doch sehr störend, dass man sich bei Diskussionen oder Meinungsverschiedenheiten immer hinter Gesetzen verstecken möchte.

Aber sollte es mal einen Vorfall mit Gefahrgut geben, dessen Ursache ungenügende Ladehilfsmittel waren, wird sich sicher ein Delegierter finden, der einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Gremium einreicht. Und danke Televoting (sh. GeLa 05/07 - Editorial von Uwe Heins) wird dieser sicher angenommen...

Also: SIE sind der Kunde und SIE müssen Ihren Lieferanten Ihre Anforderungen bekanntgeben. (z.B. Mehrwegpaletten statt Einwegpaletten). Dazu braucht es keine Vorschriften.

Ich weiss nicht ob dies zur Lösung Ihres Problems beiträgt, aber ich musste es einfach loswerden!

Sonnige Grüsse aus der Schweiz
Erwin Sigrist

<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


scienceindustries
Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech
Zürich / Schweiz
Re: Zustand von Europaletten beim Transport [Re: mghc] #5153 05.06.2007 12:02
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G. Homann Offline
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Hallo mghc,

im ADR bin ich auch nicht fündig geworden, allerdings steht in den CTU-Packrichtlinien unter 3.2.6:

"...Ist vorgesehen, daß Versandstücke aufeinander gestapelt werden, so ist auf die Festigkeit der Paletten sowie auf die Form und den Zustand der einzelnen Versandstücke zu achten."

Vielleicht hilft das ja als "Meinungsverstärker", da jetzt der gesunde Menschenverstand zumindest nachlesbar ist. Die Beurteilung des Zustandes der Paletten erfolgt dann natürlich wieder anhand der "allgemein anerkannten Regeln der Technik" (wie alles im Bereich der Ladungssicherung).

Gruß aus München
Günther Homann

Re: Zustand von Europaletten beim Transport [Re: Erwin Sigrist] #5154 05.06.2007 12:18
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mghc Offline OP
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Hallo,

danke für die ausführliche Darlegung Ihrer Meinung.

Leider bringt mich diese nicht weiter.

Ich bin der Meinung das man grundsätzlich seine Argumente durch Verweise auf Regelwerke festigen sollte.

Selbstverständlich kann ich auch hin gehen und das per Arbeitsanweisung machen nur habe ich es lieber wenn der Mitarbeiter versteht warum er etwas machen soll was mehr Arbeit für ihn bedeutet. Und wenn man das durch die Vorlage eines Schriftstückes macht, sieht es nicht so aus als wenn man sich irgendwas ausgedacht hat um den Mitarbeiter zu schickanieren.

In unserer Firma ist es Gang und Gebe das man seine Aussagen anhand von gesetzlichen Verordnungen oder sonstigen Richtlinien untermauert.


Zu dem Namen, sicherlich kann ich auch einen Namen angeben, aber würde dies einen Unterschied machen? Hätten Sie mir dann anders geantwortet?



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