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Betriebserlaubniss mit verstellbare trennwand #5227 25.06.2007 08:14
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DerDickeBelgier Offline OP
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Hallo zusammen!

Ich Stelle mich erstmal vor:

Bin Ronny, 28jahre alt, Kurierfahrer mit ADR-Schein aus Bonn.

Meine Frage:

Ich fahre einen neuen MB Sprinter2007 mit Langen-Radstand und Überhang(Ladefläche 4,74m) und möchte mir eine verstellbare Trennwand aus 21mm Multiplex zwecks auf langer reise eine schlafgelegenheit zu bauen.
Ich würde gerne wissen ob es erlaubt ist mit einer Verschiebbare Trennwand gefahrgut zu Transportieren???
Desweiteren würde ich gerne wissen ob überhaupt eine Trennwand vorhanden sein muss?
Kleine Erklärung dazu:
Hatte sogar mit den gedanken gespielt meine Neue Trennwand fest hinter der Schiebetüre zu montieren und gegebenfalls wenn möglich doch weiterhin waren durch die Schiebetüre zu laden und zu Transportieren, und mir eine Querstange hinter den Fahrer- Beifahrersitz zu montieren an der B-Säule als Fangschutz.
Ist dies auch erlaubt?

Für zahlreiche antworten würde ich mich sehr freuen.

Mit Freundlichen Grüsse,

Der_Dicke_Belgier <---------Ronny

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Re: Betriebserlaubniss mit verstellbare trennwand [Re: DerDickeBelgier] #5228 26.06.2007 14:44
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Steffan Offline
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Beiträge: 104
Hallo Ronny,
klingt ja recht lustig, was du da planst. Du hast auch die Möglichkeit, auf den Säcken, Fässer, IBC u.s.w. dein Nachtlager aufzuschlagen. Manch einer benötigt zum schnellen Einschlafen vieleicht etwas an Gasen oder Säuren oder oder oder.... Ich hoffe, du nimmst die Einführenden Wort nicht all zu ernst. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Jetzt zu deiner Frage.
Umbauten, wie du sie vor hast, da würde ich mich beim Hersteller bzw. einer Prüforganisation wie DEKRA,TÜV u.s.w. schlau machen. Es wäre ratsam, vieleicht doch lieber eine Unterkunft außerhalb des Fahrzeuges zu benutzen. Ich sehe da auch noch den fahrpersonalrechtlichen Aspekt. Dort ist angeführt, dass eine im Fahrzeug befindliche Schlafkabine zum Verbringen der Ruhezeit genutzt werden kann. Ich persönlich würde es nicht empfehlen, nur mit einer wie vorgesehenen Trennwand mein Nachtlager zu beziehen, mit dem Gedanken, neben mir liegt z.B. ein Versandstück mit ????? Mit Einbauten, die auch auf tragende Teile des Fahrzeuges ( B- Säule) einwirken, wäre eine Einbauabnahme ratsam. Auch im Bezug auf das Leergewicht des Fahrzeuges können durch die Einbauten, Änderungen eintreten. Weiterhin steht die Frage der Ladungssicherung. Jede Bordwand weist in der Regel eine gewisse Festigkeit aus, die Kräfte im Bezug der Ladungssicherung aufnehmen. Das nächste Problem ist die Sicherung selbst. Werden vorhandene Zurrpunkte verbaut, die dann nicht mehr zur Verfügung stehen. Es sind sicherlich noch mehr Dinge, die Beachtung finden würden, aber alle aufzählen, enspricht nicht dem Forum. Einfachste Lösung, Rat bei einer Prüforganisation.

In diesem Sinne

Steffan


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