Hallo Andy,
für Kesselwagen gilt das 20-80-Verbot nicht. Hier geht man wohl davon aus, dass diese die Schiene nicht verlassen und im Eisenbahnverkehr die Schwallkräfte nicht so groß werden, dass Gefahr der Entgleisung etc. besteht.
Ortsbewegliche Tanks sind neben Tankcontainern / Tankwechselbehälter aber davon betroffen (4.2.1.9.6 RID).