Punkte berechnen
#5325
16.07.2007 16:16
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Krauti
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Hallo zusammen,
ich habe mehrere Stunden im Forum gestöbert. Aber ich werde einfach nicht schlau, wie man die Freistellung für eine Beförderungseinheit berechnet. Ich bin Handelsvertreter und liefere an meine Kunden Kfz-Pflegemittel. Vieles ist kein Gefahrgut, aber einiges gehört zur Klasse 3 bzw. 8. Bitte auf wieviele Punkte komme ich, wenn im Transporter: 4x 10Liter UN1814 4x 5 Liter UN1790 und 24x 0,5 Liter UN1219 sind? Vielleicht kapiere ich es ja an diesem Rechenbeispiel? Im realen Leben sind einige Kanister mehr an Bord. Ich danke Euch!
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Re: Punkte berechnen
[Re: Krauti]
#5326
16.07.2007 16:54
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G. Homann
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Hallo Krauti, zur Berechnung der Punkte sind zunächst noch weitere Angaben erforderlich: UN 1814 -> Verpackungsgruppe II oder III? UN 1790 -> Verpackungsgruppe I oder II? Diese Angaben sind wichtig, da sich nach ihnen die Beförderungskategorie und damit der Multiplikator richtet. Beispiel: Sollte es sich bei UN 1790 um VG I (Beförderungskategorie 1) handeln, ist man mit 20 l schon an der höchstzulässigen Grenze (1.1.3.6.3 ADR) und dürfte dann, will man die Erleichterungen von 1.1.3.6 nutzen, kein weiteres Gefahrgut zuladen (20 x 50 = 1000 Punkte). Handelt es sich um VG II, dürfen es schon 333 l sein.
Gruß aus München Günther Homann
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Re: Punkte berechnen
[Re: G. Homann]
#5327
17.07.2007 07:35
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Krauti
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Hallo Günther,
aha, daß bedeutet also die römische Zahl. Es handelt sich bei allen um Verpackungsgruppe II. Aber wie kommst Du auf 333l ?
Wie funktioniert dies bei Produkten, die keine UN-Nummer haben? Bei Tiefenpflege oder Motorkonservierer steht im Datenblatt folgendes: Klasse 3 14.1.2 Ziffer 3b F Leichtentzündlich ?
Danke für Deine Geduld
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Re: Punkte berechnen
[Re: Krauti]
#5328
17.07.2007 08:32
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G. Homann
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Hallo Krauti,
ergibt sich aus Tabelle 1.1.3.6.3 ADR. In der rechten Spalte steht die höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit. Bei VG II, d.h. Beförderungskategorie 2 sind das in Deinem Fall insgesamt 333 l (siehe Erläuterung in 1.1.3.6.3 unterhalb der Tabelle).
Wenn mehrere Gefahrgüter unterschiedlicher VG (und damit Beförderungskategorien) zusammengeladen werden, kommen die unterschiedlichen Multiplikatoren ins Spiel (siehe 1.1.3.6.4). Dann gilt es, unter den 1000 Punkten zu bleiben, wenn man die Erleichterungen nach 1.1.3.6 nutzen will.
Beachte aber, dass trotzdem einige Vorschriften einzuhalten sind!! Leider steht in 1.1.3.6.2 nur, was nicht zu beachten ist! Da muss man genau lesen:
-> "Teil 8 mit Ausnahme von Unterabschnitt 8.1.4.2" bedeutet z.B., dass 8.1.4.2 erfüllt sei muss! D.h. der 2 kg Pulverlöscher muss also an Bord sein.
Wenn ein Stoff keine UN-Nr. hat, ist er eigentlich kein Gefahrgut. Da Du aber "alte" Gefahrgutangaben (Klasse, Ziffer) nennst, denke ich, dass es sich trotzdem um Gefahrgut handelt. Hier kann Dir nur ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt des Herstellers weiterhelfen. Dort findest Du die gesuchten Angaben zum Transport (unter Pkt.14 glaube ich, habe gerade keins zur Hand).
Ich hoffe, damit etwas weitergeholfen zu haben.
Gruß aus München
Günther Homann
Zuletzt bearbeitet von G. Homann; 17.07.2007 08:41.
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Re: Punkte berechnen
[Re: G. Homann]
#5329
17.07.2007 18:01
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Krauti
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Hallo Günther,
vielen, vielen Dank, bei mir ist jetzt der Groschen gefallen. Nun muß ich nur noch dem Hersteller zwecks fehlenden UN-Nummern auf die Füße treten!
Viele Grüße aus Thüringen
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