Hallo, da kommen zwei unterschiedliche Rechtsgebiete zur Anwendung...
Möchte zur Ergänzung nur noch was hinzufügen:
Gefahr
stoffrecht ist eine weitgehend
nationale Angelegenheit.
Gefahr
gutrecht ist eine weitgehend
international einheitliche Angelegenheit.
Die zwangsläufige Folge:
Es gibt Gefahrstoffe, die kein Gefahrgut sind (recht häufig bei GG Klasse 3, 6.1, ...), und es gibt Gefahrgüter, die keine Gefahrstoffe sind (z.B. Preßluftflaschen, u.ä.)
Hoffe, ausreichend zur Verwirrung beigetragen zu haben! <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Griaßle,
Markus