Guten Tag miteinander, ich habe im Heft "Gefähliche Ladung" gelesen dass ab 1.1.2004 für Gefahrgutversand mit Flugzeug eine Air-Eligible Innenverpackung notwendig ist. Was ist das genau? Was kann als solche Innenverpackung verwendet werden? Welche Spezifikationen muss einen solche Innenverpackung ausweisen? Vielen Dank für die Tips. Freundlichen Gruss C. Maier
Re: Air Eligible Innenverpackung
[Re: ChMaier]
#53717.02.200313:51
kenne den Begriff "Air-Eligible Innenverpackung" so nicht und konnte ihn im Artikel der GeLa 1/2003 nicht finden. Die Markierung "Air Eligible" (Luftfrachtgeeignet) bezieht sich auf das Versandstück. Bei zusammengesetzten Verpackungen muss neben Absorptionsmaterial etc. auch die Innenverpackung den Anforderungen für die Luftfracht genügen. Die Spezifikationen für Innenverpackungen finden Sie unter 6.1 IATA-DGR. Mit der "Air Eligible"-Markierung bestätigt der Versender auf der Verpackung, dass alle Anforderungen für den Luftfrachtversand erfüllt sind. Dieses beinhaltet auch die Zulässigkeit der Innenverpackungen mit der Aussenverpackung, dass die Anforderungen aus dem Zulassungsschein (evtl. welches Klebeband wo und wie anzubringen ist?) etc. erfüllt sind. Dies hat man auch jetzt schon auf der Shipper´s Declaration bestätigt. Ab 2004 muss dies zusätzlich mit der Markierung auf dem Packstück und Umverpackung angezeigt werden. Hoffe allerdings immer noch, dass diese Vorschrift gekippt wird, weil sie in der Praxis nur sehr schwer umgesetzt werden kann.
Freundliche Grüße Josef Anderl
Freundliche Grüße Josef Anderl
Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
Re: Air Eligible Innenverpackung
[Re: ChMaier]
#53829.03.200300:31
Hallo zusammen, das Air Eligible Label gilt nur für genormte Aussenverpackungen. Es ist nur eine zusätzliche Information zu der UN-Verpackungsspezifikation. Diese zusätzliche Markierung muss NICHT auf eine Innenverpackung angebracht werde!
es ist völlig richtig, dass die Markierung nur auf der Aussen- bzw. Umverpackung angebracht werden muss. Es handelt sich aber nicht nur um eine Ergänzung der UN-Spezifikationsmarkierung. Es müssen alle luftfrachtspezifischen Forderungen erfüllt sein. Dies geht über Einhaltung der VV, Mengen, Markierung, Kennzeichnung, Verwendung von Absorptionsmaterial etc.
Um dies dem Versender deutlich zu machen, wird soeben bei der ICAO ein entsprechender Vorschlag behandelt. Hänge diesen als Anlage an.
Freundliche Grüße Josef Anderl
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Re: Air Eligible Innenverpackung
[Re: Anderl]
#54004.04.200323:20
Lieber Herr Anderl, Sie haben mit Ihrer Aufführung der Verordnungen absolut Recht. allerdings bleibt es wie es ist, die "Air Eligible-Markierung" soll dem Freight-Agent nur zusätzlich zu allen bestehenden Verordnungen die Gewissheit geben, dass es sich um eine Luftfrachtgeeignete Verpackung handelt. Man sollte die neuen Verordnungen der ICAO bzw. IATA nicht noch heisser essen als sie gekocht werden;-) Viele Grüße A.v.Deventer
habe nicht vor die IATA oder ICAO überhaupt zu essen. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/wink.gif" alt="" /> Dient lediglich als geistige Grundnahrung. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/icons/confused.gif" alt="" /> Will nur auf die Entwicklungen/Entwürfe hinweisen. Jetzt hat man noch Möglichkeiten, diese evtl. zu beeinflussen. Wenn es dann schwarz auf weiss in den Büchern steht, ist es zu spät.
Freundliche Grüße Josef Anderl
Freundliche Grüße Josef Anderl
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