Die Verpackungsanweisung P 409 erlaubt u.a. für Gefahrgut der Klasse 4.1 mit der UN 3242 keine ausschließliche Verwendung eines Sackes aus Polyethylen. Für bestimmte polymergebundene Zubereitungen mit Azodicarbonamid (Granulate), die lt. BAM den Gefahrgutvorschriften der UN 3242 unterstellt sind ( da SADT > 75°C ), ist die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung analog der " Multilateralen Vereinbarung M 71 " angedacht. Das maximale Nettogewicht soltte dabei 25 Kg nicht überschreiten.
Wer kann mir Auskunft darüber geben, welche Säcke aus Kunststoff dafür überhaupt in Frage kommen und wer Lieferant für solche, vermutlich nur baumustergeprüfte, Verpackungen in Deutschland bzw. in der EU ist ?
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Lutz