Angaben im Beförderungspapier
#5491
30.08.2007 15:23
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fjoddel
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Hallo Kollegen, habe hier eine Sache, bei der ich ohne Eure Hilfe nicht weiterkomme:
Bei der Kontrolle einer unserer LKW wurde seitens des BAG "moniert", dass die Angaben im Beförderungspapier nicht korrekt seien. Transportiert wurde Gefahrgut 80 x 1 Kg-Gebinde, abgepackt in 8 Karton (also je Karton 10 Dosen), alles zusammen auf einer EP eingeschrumpft. Auf dem Lieferschein wurden ausgewiesen "80 x 1 Kg Verpackung Feinstblech (0A1)". Angeblich hätten die 8 Kartons angegeben werden müssen. Die Karton wurden korrekt bezettelt und der Inhalt (10 x 1) genannt.
Wie seht ihr das, hat der BAG recht, wo kann ich das im ADR nachlesen?
Vielen Dank für Eure Hilfe !!!
Büro ist wie Jazz...nur ohne Musik...
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Re: Angaben im Beförderungspapier
[Re: fjoddel]
#5492
30.08.2007 22:44
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R_KARPE
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Hallo,
Nach UA 5.4.1.1.1.e muss die Anzahl und Beschreibung der Versandstücke angegeben sein. Wenn Du nun in der Begriffsbestimmung unter 1.2. bei Versandstück nachsiehst...." Das versandfertige Endprodukt des Verpackungsvorganges..." So gesehen ist der Verpackungsvorgang beendet, wenn die Feinstblechverpackungen im Karton gelandet sind und somit sollten diese Kartons schon anggeben werden. Aber ob das in dem Fall nun geahndet werden sollte, sofern keine weiteren Verstöße gegen das ADR festgestellt wurden, das müssen die Kollegen der Bußgeldbehörden beantworten.
MfG aus Thüringen
R_Karpe
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Re: Angaben im Beförderungspapier
[Re: R_KARPE]
#5493
30.08.2007 23:00
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TDamm
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Hallo alle miteinander,
eine Frage ist aber noch offen. War der Karton eine Umverpackung oder waren die Dosen in einer zusammengesetzten Verpackung enthalten?
Falls der Karton die Umverpackung war, wurde ich als Verpackungsbeschreibung schon bei der Feinstblechverpackung bleiben wollen.
Gruß Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Angaben im Beförderungspapier
[Re: TDamm]
#5494
30.08.2007 23:16
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R_KARPE
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Hallo Herr Damm,
die Kartons waren doch auf einer Pallette eingeschrumpft, ist damit nicht diese Folie die Umverpackung? Kann man eine Umverpackung umverpacken?
Grüße nach Weimar
R_Karpe
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Re: Angaben im Beförderungspapier
[Re: TDamm]
#5495
31.08.2007 14:07
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Gandalf
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Hallo TDamm, was bringt das? Dann wären doch die Kartons nicht als Umverpackung gekennzeichnet. Das hätte das BAG wahrscheinlich doch auch beanstandet oder? Getreu dem Motto: Wer was finden will, findet auch was. Man muss nur lang genug suchen. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> Gruß Gandalf
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Re: Angaben im Beförderungspapier
[Re: Gandalf]
#5496
01.09.2007 09:37
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TDamm
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Hallo alle miteinander,
Sinn und Zweck der Angaben zur Anzahl und Art der Verpackung im Beförderungspapier soll m.E. sein, dass im Falle einer Beschädigung eine geeignete Bergeverpackung ausgewählt werden kann. Das würde dafür sprechen, dass die Feinstblechverpackungen im Beförderungspapier angegeben werden sollen. Ein weiterer Aspekt ist, dass der Fahrer bzw. der Verlader (nicht das BAG) die zu verladenden Versandstücke mit dem Beförderungspapier abgleichen kann. Das würde wieder für die Kiste sprechen. Wie Herr Karpe richtig darlegte, ist ein Versandstück das Versandfertige Endprodukt …. Mann kann eine Feinstblechverpackung wie auch eine Kiste als Endprodukt des Verpackungsvorganges ansehen. Denn wenn nach dem Verpacken des Gefahrgutes der Versender die Feinstblechverpackungen zu einer Ladeeinheit zusammenstellt und dabei eine Kiste aus Pappe verwendet, wird diese doch nicht zur (geprüften) Verpackung im Sinne des ADR oder??? Auch hätte ich nicht´s dagegen, wenn dann solche Ladeeinheiten auf einer Palette zusätzlich mit Folie eingeschrumpft oder in eine Gitterbox als zweite Umverpackung eingebracht wird. Aber das ist nur meine Meinung und ich gebe dafür keine Garantie auf Richtigkeit.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Angaben im Beförderungspapier
[Re: TDamm]
#5497
01.09.2007 12:19
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Wilhelm Kassing
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Guten Tag zusammen, um die gestellten Fragen ordentlich beantworten zu können, sollte man einige Details kennen: Angaben zum Gefahrgut? Kennzeichnung und Bezettelung der Feinstblechverpackung? Verpackungscodierung der Feinstblechverpackung? Kennzeichnung und Bezettelung der Kisten? Verpackungscodierung der Kisten?
Eine Möglichkeit: Wenn auf den Feinstblechverpackungen keine Gefahrzettel, aber auf den Kisten diese angebracht wurden und die Kiste auch noch eine Verpackungscodierung (4G...),vielleicht auch Ausrichtungshinweise aufweist, ist das ein Hinweis darauf, dass es sich um eine zusammengesetzte Verpackung handelt und dann ist im Beförderungspapier "Kisten" anzugeben. Eine andere Möglichkeit läßt sich sicher auch für Feinstblechverpackungen konstruieren, 1. Bedingung: in der Tabelle 3.2 A steht in der Spalte 8 "R001", wenn nicht, dann passt in diesem Fall nur eine zusammengesetzte Verpackung.
Die Umverpackungsvorschriften sind wieder ein anderes Thema, das in diesem Fall nicht relevant zu sein scheint, denn ich gehe davon aus, dass die BAG hier Fehler sicher moniert hätte.
Grüsse aus dem Saarland
Wilhelm Kassing
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Re: Angaben im Beförderungspapier
[Re: fjoddel]
#5498
12.10.2007 20:21
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Mark
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Hallo FJR,
da es sich um bauartzugelassene Feinstblechbehälter handelt, gehe ich davon aus, dass diese gefahrguttechnisch entsprechend gekennzeichnet sind. Daher ist die Angabe im Beförderungspapier 80 x 1 kg Feinstblechverpackungen richtig.
Zum besseren Transport wurden diese umverpackt zu 8 Stück in Kartons. Die Kartons sind mit UN-Nummer, Gefahrzettel und "UMVERPACKUNG" zu kennzeichnen, nur so wird klar, dass hier mehr drinn ist!
Diese Kartons sind dann wohl anscheinend auf einer Palette weiter umverpackt worden. Wenn die Innenteile sichtbar bleiben, ist eine weitere Kennzeichnung nicht erforderlich.
Grüße
Mark
Grüße
Mark
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Re: Angaben im Beförderungspapier - RSE
[Re: fjoddel]
#5499
25.03.2008 18:44
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Anderl
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Hallo zusammen,
um nicht einen eigenen Thread aufzumachen, würde ich hier gerne aufsetzen. Es wird in den Beiträgen häufig das Wort "Karton" als Beschreibung des Versandstückes verwendet. In meinen Augen auch ok. Nach RSE 5-8.1 ist unter der Angabe nach 5.4.1.1.1 "Beschreibung der Versandstücke" die Art der Verpackung - wie in Kapiteln 6.1, 6.5 und 6.6 bezeichnet - zu verstehen. Nun, ein Karton findet sich hier nicht - wäre dann wohl eine Kiste - aber der Karton ist die wohl gängigste Art bei zusammengesetzten Verpackungen.
- Welche Erfahrungen gibt es bzgl. der Angabe "Karton" oder "Karton 4G" als Beschreibung der Versandstücke? - Sind Anhörungen, Rechtsprechungen, etc. bekannt?
Kommentare und Ratschläge sind willkommen.
Hintergrund ist, dass die Angabe Big-Bag bemängelt wurde. Big-Bag ist eine gängige englische Bezeichnung für einen flexiblen IBC , deshalb wäre hier wohl eher ein Verstoß gegen 5.4.1.4.1 (amtliche Sprache des Versandlandes) zu sehen. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Wir wollen uns keine "Abweichungen" erlauben, deshalb sind wir an Erfahrungen etc. interessiert.
Freundliche Grüße Josef Anderl
Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
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Re: Angaben im Beförderungspapier - RSE
[Re: Anderl]
#5500
25.03.2008 19:49
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TDamm
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Hallo Herr Anderl,
nicht ADR - konforme Bezeichnungen der Verpackungsart im Beförderungspapier wird angezeigt und auch geahndet. Ich glaube das die geforderte exakte Bezeichnung schon seien Sinn hat.
Gruß Thomas Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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