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Container Packzertifikat #54 19.03.2002 10:44
A
Anonym
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A
Hallo Leute,
<br>
<br>mich würde interessieren, wie die Trennung von gefährlichen Gütern im Container zu interpretieren ist:
<br>
<br>In Regel 5.4.2.1.3 steht: Goods, which should be segregated....
<br>
<br>In Regel 7.2.2.3 steht: Dangerous goods which have to be segregated......
<br>
<br>In der Auflistung der Bestätigungspunkte für das CPC steht unter Punkt 3: No incompatible goods have been packed.....
<br>
<br>Bedeutet das im Klartext, dass unverträgliche Güter, d.h. auch sog. harmlose Güter, die aber chemisch miteinander reagieren können, nicht zusammen in einen Container gepackt werden dürfen??
<br>Oder sind nur "gefährliche Güter" angesprochen??
<br>
<br>Vergnügliches Denken
<br>
<br>R. Brück

Re: Container Packzertifikat #55 20.03.2002 15:16
A
Anonym
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A
Hallo,
<br>
<br>in Absatz 5.4.2.1.3 sind alle Güter gemeint, nicht nur diejenigen, die dem IMDG-Code unterliegen. In Absatz 7.2.1.7.4 im Kapitel 7.2 "Trennung" wird nämlich explizit darauf hingewiesen, daß auch Güter, die nicht die Einstufungskriterien des Codes erfüllen, gefährliche Eigenschaften haben können, die eine Trennung von anderen Gütern notwendig macht.
<br>
<br>M. Stadtfeld


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