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Edelstahltank
#5504
31.08.2007 14:04
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Ritchie
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Hallo,
bei uns ergab sich folgendes Problem:
Wir lassen Säure von einem Spediteur im Saug-Druck-Tankfahrzeug abholen. Wegen der Säure (Werkstoffbeständigkeit) ist der Tank aus Edelstahl. Zufällig wurde bei einer Abholung festgestellt, dass die Zu- und Ableitungen des Tanks aus normalem Stahl, also gegenüber dem Gefahrgut nicht beständig sind.
Der Spediteur argumentiert, dass die Zu- und Ableitungen nicht in Edelstahl ausgeführt sein müssen und verweist auf die Zulassungsbescheinigung. Diese wurde bereits mehrfach ohne Beanstandungen verlängert.
Bei einer genaueren Inaugenscheinnahme stellten wir fest, dass auch die Absaugleitungen aus normalem Stahl sind.
Ist das alles so in Ordnung? Wer kann weiterhelfen?
Gruß R.
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Re: Edelstahltank
[Re: Ritchie]
#5505
04.09.2007 11:28
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U. Becker
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Hallo Ritchie !
Der geschilderte Fall kommt mir aber sehr bedenklich vor. In der Regel werden Säuren und Laugen nur in Tanks mit einer Innengummierung befördert. Es gibt aber auch einige sehr seltene Stahlsorten die säurebeständig sind. Diese Tankfahrzeuge sind aber nur sehr selten am Markt zu finden. Sollte der abholende Spediteur tatsächlich so einen Tankwagen im Einsatz haben, müssen aber selbstverständlich auch alle Ausrüstungsgegenstände ( Ventile, Zu.- und Ablaufleitungen, Dichtungen ect.) säurebeständig sein. Ich würde mir die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs anschauen. Die Tankcodierung muss auf L4BN oder L4BH lauten. Ein "normaler" Edelstahltank ist nicht für den Transport von Säuren und Laugen geeignet. Siehe in der ADR auch unter Kapitel 4.5 und den dort genannten Unterkapiteln.
Mit freundlichem Gruß
U. Becker
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Re: Edelstahltank
[Re: U. Becker]
#5506
07.09.2007 13:07
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Ritchie
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Hallo,
vielen Dank für den Tipp. Allerdings finde ich in den o. g. Kapiteln keinen Hinweis darauf, dass die Zu- und Ableitungen mit dem gleichen Werkstoff (Edelstahl) ausgeführt sein müssen. Evtl. könnte man das in 4.3.2.1.5 hineininterpretieren; aber wörtlich genannt finde ich es nicht.
Der Tank ist zugelassen für unsere UN-Nr. (UN-Nr. ist im Anhang zur Zulassungsbescheinigung der Erstzulassung explizit genannt). Mit dem Tank gibt es auch kein Problem.
Die Frage ist nur: Kann ich davon ausgehen, dass das Fahrzeug in Punkto Zu- und Ableitung den Vorschriften entspricht, obwohl diese nicht in Edelstahl ausgeführt sind? Eine gültige Zulassungsbescheinigung liegt uns jedenfalls vor.
Wird dies bei der Verlängerung der Zulassungsbescheinigung überhaupt geprüft?
Nach dem Unfall im Juni auf der A9 stellen wir uns verstärkt diese Fragen.
Gruß R.
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Re: Edelstahltank
[Re: Ritchie]
#5507
10.09.2007 15:15
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U. Becker
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Hallo Ritchie !
Die von Dir genanten Zu- und Ableitungen gehören bei einem Tankfahrzeug zur Bedienungsausrüstung bzw. zur baulichen Ausrüstung. Diese Bauteile müssen selberverständlich die gleiche Sicherheit gewährleisten wie der Tankkörper selber, siehe unter Kapitel 6.8.2.2.1. Die Anforderungen an den Tank und an den Ausrüstungsgegenständen findest Du unter Kapitel 6.8.2.2. Der Tank und ihre Ausrüstungsteile ( Rohrleitungen, Ventiel ect.) werden bei der erstmählingen Prüfung ( siehe 6.8.2.4.1) abgenommen und eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Bei den wiederkehrenden Prüfungen ( siehe 6.8.4.2.) wird wiederum neben dem Tank auch die Ausrüstungsgegenstände geprüft. Von daher kann man davon ausgegehen das dein Tank den Anforderung entspricht. P.S. bei unseren eingesetzten Tankfahrzeugen für Säuren und Laugen bestehen die Ausrüstungsteile ( Pumpen Ventile, Luftleitungen) zum Teil aus Kunststoff oder Keramik.
Gruß U. Becker
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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