Hallo Andreas,
ein ganz klares Jaaaaa!!!!
IATA-DGR 1.3.2 (d):
"Bevor eine Gefahrgutsendung zum Lufttransport angeboten wird müssen alle sachdienlichen Personen, die bei der Bereitstellung beteiligt sind und eine Ausbildung erhalten haben, die sie befähigen ihre Verantwortung wie im Einzelnen in Unterabschnitt 1.5 aufgeführt, zu übernehmen...." (Der Satzbau ist zwar etwas schräg, steht aber so in der deutschen Ausgabe)
Die erforderliche Schulung (Lehrpläne) ist ebenfalls entsprechend der unterschiedlichen Personalkategorien in UA 1.5 definiert. Der Schulungsveranstalter sowie die Schulungsprogramme müssen vom LBA genehmigt sein.
Natürlich endet das Ganze mit einer Prüfung:
"1.5.0.4: Im Anschluss an die Schulung muss eine Prüfung durchgeführt werden, um nachzuweisen, dass die Vorschriften verstanden wurden. Es muss nachgewiesen werden, dass diese Prüfung erfolgreich abgelegt wurde."
Die Prüfung hat es übrigens in sich, 80 % der möglichen Punkte müssen erreicht werden! Das Zertifikat gilt dann 24 Monate.
-> Also, keine Unterschrift auf der shipper`s ohne erfolgreich absolvierte Ausbildung und gültiges Zertifikat!
Gruß aus München
Günther Homann